Karmasin kannte offenbar Zuverdienstgrenze
Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Anfang März war bekannt geworden, dass Ex-VP-Ministerin Sophie Karmasin nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt hat, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Wie nun Ö1 berichtet, dürfte Karmasin offenbar gewusst haben, dass sie sechs Monate lang nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt wegen der Entgeltfortzahlung nichts dazuverdienen durfte.
Das zeige der Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhand von Chats mit ihrer damaligen Meinungsforscher-Kollegin Sabine Beinschab und einer Anfrage Karmasins beim Bundeskanzleramt. Aus Anlass einer Taxirechnung schrieb sie an Beinschab: "Bitte aber noch nicht verrechnen. Erst Ende Juni. Ich darf nichts verdienen." Zuvor hatte sich im Bundeskanzleramt informiert. Es gebe keine Geringfügigkeitsgrenze, war die Auskunft. "Das ist zu akzeptieren, dann werde ich nichts verdienen", antwortete Karmasin laut Ö1.
Dennoch verdiente sie rund 65.000 Euro durch diverse Aufträge. Die zu Unrecht bezogenen 74.000 Euro wurden inzwischen zurückgezahlt. Ihr Anwalt Norbert Wess meint gegenüber ö1, es sei unklar, wie man sich als Selbstständige nach einer Ministertätigkeit verhalten soll, um wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Gegen Karmasin wird in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs ermittelt. Die WKStA verdächtigt Karmasin, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin stellt das in Abrede.