Politik/Inland

Justiz: Blümel-Hausdurchsuchung nicht wegen "Kurz"-Kalendereintrag

Nach den Angriffen der ÖVP auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Justizministerium am Samstag klargestellt, dass der medial thematisierte Kalendereintrag "Kurz" kein "entscheidender Grund" für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gewesen sei. Die WKStA habe den Termin "nicht als rechtlich relevant" für die Maßnahme betrachtet.

"Dieser Termin wird in der Anordnung, die insgesamt zwölf Seiten umfasst, lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt", hieß es in einer Aussendung des grün geführten Justizministeriums. Die ÖVP hatte kritisiert, dass die Hausdurchsuchung aufgrund einer Namensverwechslung erfolgt sei. Bei betreffendem Eintrag im Kalender von Novomatic-Gründer Johann Graf handelte es sich nämlich um die frühere Novomatic-Aufsichtsrätin, Grafs Schwiegertochter Martina Kurz, wie diese das in einer eidesstattlichen Erklärung festhielt.

SMS-Verkehr "rechtlich relevant"

Ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung ist laut dem Justizministerium hingegen der medial thematisierte SMS-Verkehr zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann gewesen. Dieser sei als "rechtlich relevant" eingestuft worden. Neumann hatte im Juli 2017 an Blümel geschrieben und um einen Termin beim damaligen Außenminister und Neo-ÖVP-Chef Sebastian Kurz gebeten, um über eine Spende und "eines Problems, das wir in Italien haben", zu sprechen.

Die ÖVP bezeichnete die Darstellung des derzeit von Vizekanzler Kogler geführten Justizministeriums als "irreführend", denn die Akten der WKStA würden dieser Argumentation widersprechen. Schließlich begründe diese ihren Verdacht damit, dass Neumann über Blümel versucht habe, einen Termin bei Kurz zu bekommen. Nach Ansicht der ÖVP fuße diese Annahme "sehr wohl" auf dem Termin von Novomatic-Gründer Johann Graf mit "Kurz" und laut Akten der WKStA auch auf dem Kalendereintrag.

Das Justizministerium hielt am Samstag zudem fest, "dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die ihn entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person."