Jugendvertrauensräte werden nicht abgeschafft
Die Bundesregierung verzichtet auf die Abschaffung der Jugendvertrauensräte. Diese sind sind das Lehrlings-Pendent zum Betriebsrat. Im Regierungsprogramm war die Abschaffung vorgesehen. Im Gegenzug sollte das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Die Wahlaltersenkung kommt. Die Jugendvertrauensräte bleiben aber bestehen, teilte ÖVP-Klubobmann August Wöginger der APA mit.
Man habe sich "mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen können", so Wöginger. FPÖ-Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein zeigte sich erfreut.
Jugendvertreter zufrieden
Die Abschaffungspläne hatten laute Kritik hervorgerufen - nicht nur von Jugendverbänden und Gewerkschaften, sondern zum Beispiel auch des Vorarlberger Landeshauptmanns Markus Wallner (ÖVP).
Freudig reagierten die verschiedenen Gewerkschaftsjugendverbände auf die Ankündigung, die Jugendvertrauensräte nicht abzuschaffen. ÖGB-Bundesjugendvorsitzende Susanne Hofer erklärte in einer Aussendung, die Kampagne der Gewerkschaftsjugend mit fast 30.000 Unterschriften gegen die Abschaffung habe Wirkung gezeigt. Der Bundesvorsitzende der Jugendorganisation der Christgewerkschafter, Thomas Rack, sieht den Erhalt als Ergebnis Intensiver Gespräche der FCG-Jugend mit den Beteiligten.
Jugendvertrauensrat
Seit 1973 gibt es die Möglichkeit, in Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmern einen Jugendvertrauensrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18, beziehungsweise alle Lehrlinge unter 21. Der Jugendvertrauensrat ist jeweils für zwei Jahre gewählt und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Betriebsrats teil. Er vertritt die Interessen der jugendlichen Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber.