Politik/Inland

Droht der SPÖ Millionenstrafe?

Die SPÖ werde alle Kosten für ihre Wahlplakate übernehmen. Das hat Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos nach heftiger Kritik von den Grünen und Experten am Dienstag angekündigt. Das heißt, die Partei wird 1,5 Millionen Euro an ihren Parlamentsklub überweisen, der die Faymann-Plakate bisher finanziert hat. Ist die SPÖ damit juristisch aus dem Schneider? Droht ihr nun keine Strafzahlung in Millionenhöhe mehr?

Bundeskanzler Werner Faymann sagte am Mittwoch, die Causa sei damit „erledigt“.

Wie lautet das Urteil von Experten?

Der Politologe und Jurist Hubert Sickinger, Spezialist für Fragen der Parteienfinanzierung, hat seine Zweifel, ob die Rückzahlung der Plakatkosten ausreicht, um straffrei zu bleiben. „Im Gesetz steht nichts davon, dass man die Spende an den Spender zurückzahlen soll“, erklärt Sickinger im KURIER-Gespräch. Das Parteiengesetz besage, dass die unzulässige Spende an den Rechnungshof (RH) weiterzuleiten sei.

Das bedeutet, dass nach Sickingers Ansicht 1,5 Millionen Euro an den RH fließen müssten – Voraussetzung dafür ist, dass der mit dem Fall befasste „Parteien-Transparenz-Senat“ im Kanzleramt zu dem Schluss kommt, dass die SPÖ widerrechtlich gehandelt hat (die Übernahme der Plakatkosten durch den SPÖ-Klub also praktisch eine illegale Spende an die Partei war). Der RH muss das Geld wiederum an „Einrichtungen“ überweisen, „die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen“. Wird die Spende nicht an den RH gezahlt, könnte der SPÖ laut Sickinger weiterhin eine Strafe im Ausmaß von 1,5 bis 4,5 Millionen Euro (also das Ein- bis Dreifache der Spende) drohen.

„Keine unzulässige Spende mehr“

Verfassungsjurist Heinz Mayer, der auch die Rechtsansicht vertritt, dass die Verwendung von Klubgeld für reine Wahlwerbung widerrechtlich ist, meint im Gegensatz zu Sickinger allerdings, dass die Sache für die SPÖ mit der Rückzahlung an den Klub „erledigt“ sei: „Es gibt dann ja keine unzulässige Spende mehr“, erläutert Mayer dem KURIER.

Die SPÖ ist nach wie vor der Meinung, „korrekt gehandelt“ zu haben: „Wir haben das im Vorfeld ausführlich geprüft, aber wir betreten hier auch juristisches Neuland“, schränkte Klubobmann Josef Cap gestern ein.

Dass sie korrekt gehandelt haben, davon gehen auch FPÖ und BZÖ aus, die ebenso wie die Sozialdemokraten Plakate und Inserate aus der Klubkassa finanziert haben. In beiden Klubs wird allerdings betont, im Unterschied zu Faymann seien HC Strache und Josef Bucher die Klubobmänner. Die SPÖ sagt dazu, auch Werner Faymann sei „statutarisch“ ein Klubmitglied. Er kandidiert auf Platz eins bei der Wahl. BZÖ und FPÖ sehen dennoch einen weiteren Unterschied: Sie hätten auf ihren Plakaten und Inseraten auf ihre Arbeit im Parlament verwiesen, während die SPÖ nur das Konterfei des Kanzlers, einen Slogan und das Partei-Logo plakatiert habe.

Für Sickinger sind die FPÖ- und BZÖ-Plakate und -Inserate ein „Graubereich“, der nicht im Sinne des Gesetzes sei. Immerhin sei die Reform des Parteiengesetzes eine Folge der Parteispenden-Affären gewesen. Die Absicht war, dass Klubgeld nur für parlamentarische Arbeit verwendet wird. Zwar sei es erlaubt, damit auch Öffentlichkeitsarbeit zu finanzieren, aber eben keine Wahlwerbung. Dafür gebe es die Parteienförderung.

Parteienförderung: Die staatliche Förderung von Parteien wurde nach Korruptionsfällen im Zuge des Transparenzpaketes neu geregelt. Insgesamt gab der Staat im Vorjahr 187,7 Millionen Euro an Parteienförderung aus. 60,2 Millionen davon entfallen auf die Bundesparteien, Parlamentsklubs und Parteiakademien. Den Rest erhalten die Landesparteien. Gefördert wird je nach Parteistärke. Knapp zwei Drittel bekommen die Parteien und ihre Akademien, ein Drittel (20,8 Millionen) erhalten die Parlamentsklubs. Für Wahlwerbung ist laut Experten nur das Geld, das direkt an die Parteien geht, vorgesehen.

Klubförderung: 20,8 Millionen Euro wurden 2012 an alle Fraktionen insgesamt ausgeschüttet. An die beiden größten Parteien SPÖ und ÖVP gingen je rund 5 Mio. Euro. Dieses Geld ist für die Arbeit des Klubs vorgesehen, also für Mitarbeiter und Infrastruktur (Computer, Papier u.a.) aber auch für Öffentlichkeitsarbeit. Es dürfen damit also, sagen Experten, etwa Pressekonferenzen der Abgeordneten oder Werbung für die Arbeit des Parlamentsklubs finanziert werden, nicht aber reine Wahlwerbung für die Partei.