Ibiza-Video: Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann?
Von Johanna Hager
„Ma, is die schoaf“, sagt Heinz-Christian Strache in jenem Video aus dem Juli 2017, das seit dem 18. Mai 2019 als „Ibiza-Video“ bekannt ist.
„Schoaf“ auf die mutmaßlich rund zwanzig Stunden Material (bestehend aus Bild- und Tonmitschnitten) sind seither Beteiligte, Behörden, die Medien-Öffentlichkeit und die Fraktionsführer des Ibiza-Untersuchungsausschusses.
Es gibt dieses Material. Physisch. Nicht ganz vollständig. Gefunden in einer Steckdose am 21. April 2020 von der „Soko Tape“. Doch selbst nach dem „größten Erfolg“ der Ermittler, wie Soko-Tape-Leiter Andreas Holzer den Fund nennt, kennen die Parteispitzen im Untersuchungsausschuss das Material immer noch nicht. Sie kennen nur die durch Spiegel und SZ bekannten, wenigen Minuten aus der Finca. Grund: Das Video ist zwar sichergestellt, doch nicht vollständig ausgewertet, die Tonspur – angeblich wird englisch, deutsch und russisch gesprochen – noch nicht übersetzt. Zudem ist zwischen den Behörden ein Streit um Zuständigkeiten entbrannt.
Zwischen Justizministerin Alma Zadić und Innenminister Karl Nehammer. Zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Soko Tape. Es steht Aussage gegen Aussage. Deshalb denkt die ÖVP auch über eine Gegenüberstellung von WKStA-Oberstaatsanwalt Matthias Purkart und Soko-Tape-Leiter Holzer nach deren Aussagen im U-Ausschuss nach.
Ein schwieriges Unterfangen, wie Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper zum KURIER sagt, denn: Der Widerspruch der Aussagen von Purkart und Holzer müsse klar definiert, die Fragestellung deckungsgleich bzw. wortident sein. Hochkomplex wie kompliziert sei das und schwer zu bewerkstelligen, wie man im BVT-Ausschuss gesehen habe.
Das Image von WKStA und Soko Tape ist jedenfalls beschädigt, die Arbeit im U-Ausschuss nachhaltig erschwert. Um nichts leichter wird die Arbeit durch das Angebot von Julian H. Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos will das Video besitzen und bietet es über seinen Anwalt Johannes Eisenberg dem U-Ausschuss an. Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann, geht es nach der Opposition.
Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka sieht das anders. Er lehnt das anwaltliche Angebot ab, weil die Rechtsgrundlage fehle. Und weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei. H.s Anwalt werde wohl kaum rechtswidrig handeln, kontert Krisper.
Auch FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker kann der Haltung Sobotkas nichts abgewinnen. Er bezichtigt ihn gar, „Cleaner“ der ÖVP zu sein.
Die FPÖ will wie SPÖ, Neos und Grüne H.s Anwalt als Zeugen in den U-Ausschuss laden. Bei der Gelegenheit könne er das Video als Beweis mitnehmen. Haken: Eisenberg ist Deutscher, er kann, muss der Ladung aber nicht folgen. Zudem würde er wohl erst in drei Wochen aussagen, denn bis dahin reicht die Ladungsliste. Am 24. sind Sebastian Kurz, Thomas Schmid und Hartwig Löger geladen. Tags darauf Gernot Blümel, Walter Rothensteiner und Bettina Glatz-Kremsner.
Bis dahin hat der Ausschuss das Video womöglich schon durch die heimischen Behörden erhalten.