Politik/Inland

Polit-Premiere im Hohen Haus

Was lange geplant war, wird nun Realität. Am kommenden Donnerstag konstituiert sich der erste Untersuchungsausschuss nach neuen Spielregeln. Maßgebliche Änderung: Das parlamentarische Kontrollgremium, das sich mit der Frage befassen wird, wer für das Hypo-Milliarden-Debakel verantwortlich ist, wurde von der Opposition, also von einer Minderheit, initiiert. Bisher konnte nur die Mehrheit einen U-Ausschuss einsetzen. Das ist aber nicht das einzige Novum:

Vorsitz

Während bisher ein Nationalratsabgeordneter oder eine -Abgeordnete einen U-Ausschuss leitete, übernimmt nun Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) den Vorsitz. Wenn die Präsidentin verhindert ist, wird einer ihrer beiden Stellvertreter – Karlheinz Kopf (ÖVP) oder Norbert Hofer (FPÖ) – einspringen.

Beweismittel

Akten werden grundsätzlich von der Mehrheit angefordert. Ein Viertel der U-Ausschuss-Mitglieder kann aber zusätzliche Beweismittel verlangen.

Verfahrensrichter

Diese Funktion ist neu. Im Hypo-U-Ausschuss übernimmt sie der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Walter Pilgermair (67). Er wird die Ausschuss-Vorsitzende beraten, die Erstbefragung der Zeugen durchführen – und einen Entwurf für einen Endbericht über den gesamten Ausschuss erstellen. Neben dem Verfahrensrichter gibt es (wie bisher) einen Verfahrensanwalt, der primär darauf achtet, dass die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Zeugen nicht beeinträchtigt werden. Im Hypo-Ausschuss wird der Linzer Rechtsanwalt und Uni-Professor Bruno Binder als Verfahrensanwalt tätig sein (Stellvertreter: Walter Hellmich).

Streitfälle

Wenn im Ausschuss strittig ist, ob etwa eine Frage an einen Zeugen zulässig ist, entscheidet zunächst die Vorsitzende (der Verfahrensrichter berät sie). Wird die Entscheidung von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder angezweifelt, kann eine parlamentarische Schiedsstelle bestehend aus den Mitgliedern der Volksanwaltschaft damit befasst werden. In speziellen Fällen (z.B. Streitigkeiten über die Beweismittelbeschaffung) kann auch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

Zeugen

Auskunftspersonen können ab sofort von einem Drittel der Ausschussmitglieder geladen werden (maximal zwei Mal). Die Befragung von Zeugen ist mit maximal vier Stunden befristet.

Sanktionen

Wenn Zeugen nicht im Ausschuss erscheinen, drohen Sanktionen. Waren bisher Strafen in der Höhe von maximal 1000 Euro vorgesehen, können nun – im Wiederholungsfall – vom Bundesverwaltungsgericht Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Unverändert gilt, dass Zeugen von der Polizei vorgeführt werden können und unter Wahrheitspflicht stehen.

Immunität

Abgeordnete sind grundsätzlich in ihrer parlamentarischen Tätigkeit immun – nicht aber im Ausschuss, wenn Amtsgeheimnisse verraten oder Personen verleumdet werden.

Dauer

Der U-Ausschuss kann zwölf Monate dauern, zwei zusätzliche Monate sind für das Verfassen des Endberichts vorgesehen. Allerdings kann eine Minderheit bewirken, dass der Ausschuss um drei Monate verlängert wird. Die Mehrheit kann eine nochmalige Verlängerung um drei Monate initiieren. Das heißt, nach maximal 20 Monaten ist Schluss. Eine einmalige Verlängerung gilt ob des umfrangreichen Themas als fix. Eine Einschränkung gibt es: Ein U-Ausschuss muss spätestens vier Monate vor einer Nationalratswahl beendet sein.

Zeugenbefragung ab April

Nun aber müssen die Ausschuss-Mitglieder erst einmal mit ihrer Arbeit beginnen. Dafür müssen Akten angefordert und grob studiert – und Zeugen geladen werden. Die ersten Auskunftspersonen können voraussichtlich erst ab April befragt werden. Das heißt, richtig spannend wird es erst nach Ostern.