Politik/Inland

"Wir sind ja kein Geheim-Ausschuss"

Sollen Namen von Zeugen veröffentlicht werden, ehe die Betroffenen in den Hypo-U-Ausschuss kommen? Und dürfen die Auskunftspersonen namentlich angesprochen werden, wenn sie im parlamentarischen Untersuchungsgremium befragt werden? Diese Fragen sind auch nach dem ersten Tag mit Zeugenbefragungen nicht gelöst.

"Ich bin dafür, dass man die Namen der Zeugen im Vorfeld bekannt gibt. Ich bin für totale Transparenz. Wir sind ja kein Geheim-Ausschuss", sagt FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek. Er befindet, die Regierungsfraktionen würden "da bremsen und den Datenschutz vorschieben". Der Grüne Frontmann Werner Kogler ist auch der Meinung, man solle – wie bisher – die Zeugenlisten veröffentlichen. "Die Verfahrensordnung hat sich nicht geändert, was die Nennung von Namen betrifft." Seit Jahresbeginn gelten ja neue gesetzliche Regeln für den U-Ausschuss.

Neos-Mandatar Rainer Hable sagt, zumindest wenn die Personen aussagen, "sehe ich keinen Grund, warum sie anonym bleiben sollten".

Was sagen die Regierungsfraktionen? SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer will sich noch nicht festlegen: "Die Juristen suchen eine Lösung." Ausschuss-Vorsitzende Doris Bures (sie ist nicht stimmberechtigt) verweist darauf, dass die Ausschussmitglieder entscheiden müssten, wer als Person öffentlichen Interesses zu gelten habe, also per Namen genannt werden darf. Das bestätigen Kenner der neuen Gesetzesmaterie. Die Abgeordneten sollten dabei auf den verstärkten Persönlichkeitsschutz der Zeugen achten. Die ÖVP hofft, dass ein Kriterienkatalog weiterhelfen wird, den der Verfahrensrichter erstellt. Darin soll festgelegt werden, wer als Person öffentlichen Interesses einzustufen ist – und wer nicht.