U-Ausschuss: ÖVP verlangt von Bures "mehr Durchgriff"
Von Maria Kern
Morgen, Dienstag, steht im Hypo-Untersuchungsausschuss im Parlament zum zweiten Mal eine Zeugenbefragung auf dem Plan. Die Stellvertreterin jener beiden Staatskommissärinnen, die vergangene Woche ausgesagt haben (siehe unten), ist als "Auskunftsperson" geladen. Ihr Name soll nur genannt werden, wenn die Zeugin einwilligt. Der Konflikt um die Geheimhaltung von Namen schwelt also weiter. Auch die Diskussion, welche Akteninhalte öffentlich gemacht werden, ist nicht beendet. Diese Entwicklung missfällt der ÖVP-Fraktionsführerin im U-Ausschuss, Gabriele Tamandl. Sie nimmt Ausschuss-Vorsitzende und Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) in der Pflicht.
"Aktiver werden"
Zur Erinnerung: Ehe die erste Zeugin befragt werden konnte, wurde eineinhalb Stunden lang in nicht öffentlicher Sitzung über geheime Akten und die Nennung von Zeugen debattiert. Auslöser des Streits zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien sind die geänderten Regeln für U-Ausschüsse. So werden z.B. Akten nun klassifiziert – von Stufe 0 ("öffentlich") bis Stufe 4 ("streng geheim"). Mitunter würden Behörden da "über das Ziel hinausschießen", gesteht Tamandl ein.
Die Finanzmarkt-Aufsicht (FMA) hat z. B. 140.000 Aktenseiten so eingestuft, dass eine Entscheidung im Ausschuss vonnöten war, damit das Material in öffentlichen Sitzungen verwendet werden darf. Auch da hätte Bures vorab "einschreiten müssen", meint Tamandl. Die Vorsitzende hätte die FMA darauf hinweisen sollen, dass nicht alle Seiten als "eingeschränkt" tituliert werden können.
Dass nicht alle Namen von Zeugen publik gemacht werden, findet die ÖVP-Frontfrau in Ordnung. Die Opposition habe die Verfahrensordnung mit mehr Persönlichkeitsschutz mitverhandelt und -beschlossen. Am Verfahrensrichter würde es nun liegen, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, der einen gangbaren Weg zwischen Transparenz und Persönlichkeitsschutz ermögliche.
Soll wirklich genau berichtet werden, was im Hypo-U-Ausschuss passiert? Diese Frage bestimmt die Öffentlichkeit einen Tag vor der zweiten Runde mehr, als die Inhalte selbst. Vieles hat sich im Vergleich zu vergangenen Untersuchungen geändert. So hatte es vor Beginn der Sitzungen Zeugenlisten gegeben. Der Vorsitzender der Parlamentsredakteure Wolfgang Sablatnig kritisiert, dass diese Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn man berichten will und die Öffentlichkeit darüber informieren will, was im Ausschuss passiert, müsse man sich darauf vorbereiten können, man müsse wissen, wer namentlich als Zeuge geladen ist. Bisher war immer transparent, wer an welchem Tag befragt wird.
Der Preis des Minderheitenrechts sei offenbar die Kontrolle darüber, was an die Öffentlichkeit kommt und was nicht. "Dadurch wird das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen", sagt Sablatnig im Ö1-Morgenjournal. Dadurch entstehe tatsächlich der Eindruck, dass der U-Ausschuss zum "Geheimausschuss" verkommt. Zur Namensnennung befragter Personen, die "im Auftrag der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler" gearbeitet haben, sei nicht zu argumentieren, warum man die dann nicht einmal den Journalisten nennen dürfe. Dass öffentliche Verantwortungsträger nicht genannt werden dürfen, könne man sich als Medien nicht gefallen lassen. Persönlichkeitsrechte seien natürlich zu wahren.
Bei der Befragung der ersten zwei Zeuginnen wurde offensichtlich, dass die staatlichen Aufpasserinnen in der Hypo zwar ihren nötigsten Pflichten nachgekommen sind, aber wenig dazu beigetragen haben, um den Schaden zu minimieren. Elmar Podgorschek, FPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, meint im KURIER-Gespräch gar, die Staatskommissärinnen seien "im Prinzip für den Hugo gewesen".
Daher müsse man darüber nachdenken, ob man diese Funktion abschaffe oder aufwerte. "Wir sind gegen die Abschaffung. Das würde noch weniger Kontrolle bedeuten. Wir werden im Parlament einen Antrag dazu einbringen, dass Staatskommissäre mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden", sagt Podgorschek und hofft, dass SPÖ und ÖVP den Vorschlag aufgreifen werden. Schließlich habe der U-Ausschuss nicht nur die Frage nach der politischen Verantwortung zu klären, sondern auch die Aufgabe, Initiativen zu setzen, um einen zwei-ten Fall Hypo zu verhindern.
Was tun Staatskommissäre? Die vom Finanzministerium eingesetzten Kontrollore verfolgen Aufsichtsratssitzungen, sitzen in Ausschüssen von Banken und liefern der Finanzmarkt-Aufsicht Infos. Die Hypo-Staatskommissärinnen gaben an, nie Einspruch gegen Entscheidungen der Bank erhoben zu haben, weil dies rechtlich eng definiert sei. Sie hatten sich auch nie mit den Landeshaftungen befasst und keine (kritischen) Hypo-Berichte der Nationalbank bekommen und gelesen. Die Entlohnung ist mit 500 Euro im Monat gering.