Hypo-Kommission Ende November mit Bericht fertig
Von Maria Kern
Dass die Vorkommnisse rund um die skandalgebeutelte Hypo Alpe Adria ein Fall für einen Untersuchungsausschuss im Parlament werden, ist seit Montag gesichert. Das entsprechende Gesetz wird im Dezember beschlossen, im Jänner wird die Opposition einen Antrag für eine Hypo-Untersuchung im Hohen Haus einbringen.
Da werden jene Erkenntnisse längst vorliegen, die die von der Regierung eingesetzte Hypo-Untersuchungskommission zusammengetragen hat. Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss und vier ausländische Finanz- und Rechtsexperten haben mehr als 30 Personen befragt und Tausende Aktenseiten durchgeackert. Nun feilen sie an ihrem Bericht. Dieser werde "auf jeden Fall noch heuer, aber voraussichtlich nicht erst knapp vor Weihnachten fertig sein", kündigt Griss im KURIER-Gespräch an. Das heißt, Ende November/Anfang Dezember wird das Konvolut "dem Finanzministerium und dem Bundeskanzler-Amt übergeben. Zeitgleich werden wir den Bericht auf der Website der Kommission veröffentlichen und ihn auch in einer Pressekonferenz vorstellen", schildert die Kommissionschefin.
Verstaatlicht ohne Not?
Die Kommission hat im März von der Regierung den Auftrag bekommen, die gesamte Hypo-Vergangenheit aufzuarbeiten – insbesondere die Themen "Übernahme von unbeschränkten Haftungen durch das Land Kärnten", "Verkauf der Hypo", "Notverstaatlichung" und "Vorgehensweise nach der Notverstaatlichung". Auch der Bericht der Griss-Kommission wird daher in vier Bereiche gegliedert sein. "Der umfangreichste Teil" werde "jener über die Verstaatlichung" sein. Warum? "Da ist einfach sehr viel passiert", sagt die Kommissionsleiterin. Bekanntlich ist umstritten, ob es tatsächlich unausweichlich war, die Kärntner Pleite-Bank zu verstaatlichen.
Insgesamt werde die Kommission "eine zusammenhängende Darstellung der Geschehnisse liefern und diese nach fachlichen Kriterien bewerten".
Wird es Überraschungen geben? Wird die Öffentlichkeit in sechs Wochen etwas Neues erfahren? Griss verrät nur so viel: "Ich weiß jetzt mehr, als ich im Februar (vor der Arbeit in der Kommission) gewusst habe."
Kanzler muss aussagen
Dem U-Ausschuss überlassen bleibt es, die politische Verantwortung in der Hypo-Affäre zu klären. In dem Gremium werden alle wesentlichen Akteure in der Causa Hypo aussagen müssen, kündigt der Grüne Peter Pilz an. "Feststeht, dass auch Faymann geladen wird." Im Korruptions-Untersuchungsausschuss hatten SPÖ und ÖVP ja verhindert, dass der Kanzler erscheinen musste. Da künftig auch eine parlamentarische Minderheit Zeugen laden kann, ist es mit derartigen Blockaden nun vorbei.
Hypo-Kommission
Sie wurde von der Regierung eingesetzt. Fünf Experten (Leitung: Ex-OGH-Präsidentin Griss) arbeiten die Hypo-Causa auf. Zeugen standen nicht unter Wahrheitspflicht (und sagten hinter verschlossenen Türen aus).
Hypo-U-Ausschuss
Ab 2015 kann eine Minderheit im Parlament einen U-Ausschuss initiieren. Der erste Ausschuss nach neuen Regeln wird sich mit der Hypo befassen. Untersucht wird die politische Verantwortung. Zeugen werden im Beisein von Medien befragt und stehen unter Wahrheitspflicht.
Noch ist die Reform der Untersuchungsausschüsse nicht beschlossen, die ÖVP hat am Dienstagnachmittag aber bereits ihr Team für die zu erwartende Untersuchung der Hypo Alpe Adria Bank aufgestellt. Die Fraktionsführung übernimmt die Abgeordnete Gabriele Tamandl, hieß es in einer Aussendung. Tamandl war bereits in mehreren Untersuchungsausschüssen vertreten. Mit ihr werden Brigitte Jank, Gabriel Obernosterer, Georg Strasser und Hannes Rauch für die ÖVP mitarbeiten. Klubchef Reinhold Lopatka erklärte: "Die ÖVP-Abgeordneten bringen Sachkenntnis und breite politische Erfahrung ein." Er erwartet sich aufgrund der neuen Verfahrensregeln künftig einen "faireren Umgang" der Fraktion untereinander. Die Entscheidung über die Nominierung des Teams wurde am Dienstag im ÖVP-Klub getroffen. Die SPÖ hat ihr Team für den von der Opposition angekündigten Hypo-Ausschuss noch nicht fixiert.
Die Reform des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der künftig ein Minderheitsrecht werden soll, ist seit Montagnachmittag endgültig fix. Die Neuregelung soll am Mittwoch ins Plenum eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist für 1. Jänner 2015 geplant.
Bundeskanzler Werner Faymann ist mit der Einigung zufrieden. "Ein guter Tag für die Entwicklung der demokratischen Kontrolle", sei das gewesen, sagte Faymann am Dienstag nach dem Ministerrat. Er selbst werde jedenfalls jederzeit aussagen: "Wenn das Minderheitenrecht mich vorlädt, dann bin ich dort."
Finanzminister Hans Jörg Schelling zeigte sich angesichts des nun absehbaren U-Ausschusses zur Hypo Alpe Adria gelassen. Dass ein U-Ausschuss die rechtlichen Auseinandersetzungen mit der früheren Hypo-Mutter Bayerische Landesbank beeinträchtigen könnte, glaubt Schelling nicht. Seitens des Finanzministeriums werde man jedenfalls alle Akten zur Verfügung stellen. Eine Art Untersuchungsausschuss habe es ja schon in Kärnten gegeben und auch die noch tagende Griss-Kommission habe alle Unterlagen erhalten.
Österreich nun "Avantgarde"
Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gab sich begeistert von der kommenden Reform. "Das ist wirklich ein historischer Erfolg", sagte sie am Dienstag bei einer Pressekonferenz. "Österreich gehört damit zur Avantgarde, was Kontrollrechte betrifft." Glawischnig betonte, dass man mit einem Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht bereits vor Jahren etliche fragwürdige Fälle hätte untersuchen können, wie etwa die Causa Omofuma sowie das Grubenunglück in Lassing. Nun wollen sich die Grünen aber auf die Hypo konzentrieren: Glawischnig rechnet mit einem Beschluss bei einer Sondersitzung des Nationalrats im Jänner. "Wir können damit relativ rasch mit der Untersuchungsarbeit beginnen", meint die Grünen-Klubobfrau. Der grüne Chefverhandler Dieter Brosz lobte vor allem die Klubobleute der Regierungsparteien.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird nach der Reform eine Schlüsselrolle übernehmen: die des Streitschlichters in internen Fragen der neuen U-Ausschüsse. Will man "besonders schnelle Entscheidungen", werden aber neue Ressourcen nötig sein, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag zur APA - unter Hinweis darauf, dass mit Jänner 2015 noch eine neue Kompetenz, die Gesetzesbeschwerde, dazukommt.
Wichtig wäre, so Neuwirth, dass der Gesetzgeber schon im Antrag "so präzise wie möglich formuliert, was man vom VfGH will und was nicht". Rasche Entscheidungen auch außerhalb der Session sind für den Gerichtshof prinzipiell nichts Neues, in manchen Asylfragen wird binnen ein, zwei Tagen eine - meist vorläufige - Entscheidung getroffen.