Höchstarbeitszeit: Übertretungen rückläufig
Von Johanna Hager
Von Beginn an ist es umstritten, seit 1. September in Kraft und am Freitag Grund für eine Nationalratssondersitzung: das Arbeitszeitgesetz (AZG).
Während ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag, respektive die 60-Stunden-Woche, loben und stets die Bedingung der Freiwilligkeit betonen, kritisieren Opposition und Arbeitnehmervertreter Selbiges vehement.
Laut einem von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Universitätsgutachten widerspricht das AZG in einigen Passagen dem Unionsrecht. In diesem seien zwar Abweichungen bei der Arbeitszeit erlaubt, nicht aber die „vollständige Ausnahme“ von „sonstigen Arbeitnehmern“. Während SPÖ und Arbeiterkammer das AZG neu verhandeln wollen, sieht die zuständige Ministerin keinerlei Bedarf.
Im Oktober 2018 weist die Statistik 2244 Kontrollen des AZG aus, bei denen 294 Übertretungen festgestellt wurden. Zum Vergleich: Im Oktober 2017 gab es 1859 AZG-Kontrollen und 383 Übertretungen. Im Oktober 2018 stellten die Inspektoren in Unternehmen 22 Übertretungen der Höchstarbeitszeit fest – im Oktober 2017 waren es 150. Von eben diesen Übertretungen betroffen waren im Vormonat 62 Arbeitnehmer, 2017 waren es 457.
„Anhand des Rückgangs der Fälle sieht man sehr klar, dass die Novelle des Arbeitszeitgesetzes sehr gut funktioniert“, sagt FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zum KURIER. Der Großteil der Arbeitgeber halte sich an das Arbeitszeitgesetz, jeder Verstoß sei ein Fall zu viel. Zur Relation: Im Oktober gab es 8 Strafanzeigen wegen Übertretungen, im Vergleichszeitraum 2017 waren es 10. Arbeitgeber, die gegen die Arbeitszeit verstoßen, sind laut Gesetz mit 72 bis 1815 Euro, im Wiederholungsfall mit 145 bis 1815 Euro zu bestrafen.