Falschaussage im Parlament? ÖVP zeigt Kickl an
Von Christian Böhmer
Er habe sich die Sache nicht leicht gemacht, sagt Andreas Hanger. Aber nach einer „langen und intensiven Prüfung“ ist der ÖVP-Abgeordnete zu einem klaren Ergebnis gekommen. Und das lautet: Herbert Kickl hat im Untersuchungsausschuss zum blau/roten Machtmissbrauch gelogen. Im Amtsdeutsch heißt es, er habe „die Unwahrheit gesagt“. Und zwar mindestens sechsmal.
Um welche Themen oder Aussagen geht es?
Da ist zunächst einmal ein Thema, dem sich Hanger im U-Ausschuss intensiv wie kein zweiter gewidmet hat, nämlich: die Ideenschmiede bzw. Signs GmbH – und Herbert Kickls wirtschaftliche Verbindung zu dieser Agentur.
Im U-Ausschuss hat Kickl gesagt: „Ich habe keinerlei Bezug zu oder keinerlei Beteiligung an dieser Signs wo ich als Minister oberstes Organ der Verwaltung gewesen bin.“
Laut Hanger ist das insofern falsch, als Kickl von Dezember 2017 bis Mai 2019 Innenminister und von 2005 bis 2020 über eine Treuhandkonstruktion zu 50 Prozent wirtschaftlicher Eigentümer der Ideenschmiede (später Signs) war.
„Keinerlei Beziehung zu Herrn Jenewein“? Hanger widerspricht
Weiters hat Kickl im U-Ausschuss gesagt, dass er als Innenminister „keinerlei Beziehung zu Herrn Jenewein“ gehabt habe.
Für die ÖVP und Hanger ist das fern jeder Realität, weil Hans Jörg Jenewein ab 2017 Nationalratsmandatar und Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss war. „In diesem Zusammenhang sind Chats bekannt geworden“, so ÖVP-Mann Hanger, „aus denen ein reger Austausch mit dem Kabinett von Innenminister Kickl ersichtlich ist.“ Es sei „fern jeder politischen Praxis“, dass Inhalte diverser Chats, in denen es unter anderem um die BVT-Reform ging, nicht mit Kickl abgestimmt waren.
Zusammengefasst hält Hanger fest, “dass es sehr viele Ansatzpunkte für eine Falschaussage” von Herbert Kickl gibt. Wie geht es weiter?
Die ÖVP wird der Staatsanwaltschaft Wien eine so genannte Sachverhaltsdarstellung übermitteln, in der die Vorwürfe im Detail aufgelistet werden. Und dann liegt es an der Justiz zu entscheiden, ob die Vorwürfe genug Inhalt haben, um weitere Ermittlungen zu rechtfertigen.