Politik/Inland

Hans Kelsen: Ein Philosoph glaubt ans Parlament

Eigentlich hatte er für die Juristerei nicht allzu viel übrig, studierte eher aus Pflichtgefühl als aus Neigung Recht an der Wiener Universität. Die Liebe von Hans Kelsen galt von Jugend an der Philosophie. Doch der Sohn eines Lusterfabrikanten sollte etwas Ordentliches studieren, schließlich dachte man in der aus Prag stammenden jüdischen Familie vor allem an den gesellschaftlichen Aufstieg der Kinder.

Hans Kelsen steht exemplarisch für das liberale Bürgertum der späten Jahre der Donaumonarchie. In Prag 1881 geboren, wuchs er aber von Kindheit an in Wien auf. Die Weltstadt mit ihrem bunten Gemisch aus Völkern und Kulturen aus allen Teilen des Habsburgerreiches hat ihn und seine Arbeit geprägt, wie er oft im Laufe seines Lebens eingestehen sollte. Kelsen knüpfte schon während seiner Studienzeit enge Kontakte zur Sozialdemokratie und deren prägenden Persönlichkeiten wie Otto Bauer und Karl Renner. Trotzdem verfolgte er ehrgeizig eine berufliche Karriere in der k.u.k.-Verwaltung, konvertierte sogar zum Katholizismus, weil gläubige Juden bei der Vergabe von Staatsposten oft benachteiligt wurden. Kelsen schaffte es schließlich bis zum Berater des kaiserlichen Kriegsministers während des Ersten Weltkrieges.

Kein Glaube an Österreich

Was ihm neben der Beamtenlaufbahn an Zeit blieb, widmete Kelsen der Philosophie, vor allem der Rechtsphilosophie. Die sogenannte „Reine Rechtslehre“ sollte ihn ein Leben lang beschäftigen. Kelsens Überzeugung, eine reine von aller politischen Ideologie befreite Rechtslehre zu entwickeln, sollte schließlich auch seine Arbeit an der Verfassung bestimmen. Diese Aufgabe übergab ihm Parteifreund Karl Renner, der nach dem Zusammenbruch der Monarchie Staatskanzler jenes Restösterreich geworden war, an dessen Existenz er nicht glaubte. Renner wie auch sein Berater Kelsen waren überzeugt, dass der Anschluss an Deutschland die einzige Zukunftsaussicht für das kleine Land sei.

Entsprechend nüchtern und schlicht war der Ansatz für die Verfassung, die Kelsen 1919 in Angriff nahm. Wesentliche Teile dieser Verfassung wurden aus der Verfassung der Monarchie von 1867 übernommen, wie etwa die staatsbürgerlichen Grundrechte. Klar den Überzeugungen Kelsens folgt vor allem die starke Rolle des Parlaments, das zur zentralen Institution der Demokratie werden sollte. Die ausgeprägten Kompetenzen des Bundespräsidenten dagegen sollten erst Jahre später hinzugefügt werden, als der Sozialdemokrat Kelsen längst zum politischen Außenseiter geworden und auf dem Sprung ins Exil war.