Politik/Inland

Maurer: "Reiche Spender sollen sich keine Gesetze kaufen"

Es war ein ungewöhnlicher Schritt: Im Interview mit der ZIB2 hat die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker, am Dienstag angekündigt, dass der Rechnungshof nicht - wie üblich - Empfehlungen präsentieren oder aussprechen, sondern einen vollständigen Gesetzentwurf zur Regelung der Parteifinanzen vorlegen will.

Sigrid Maurer hat den Vorstoß Donnerstagfrüh ausdrücklich begrüßt. "Der Rechnungshof hat die meiste Expertise in diesem Bereich", sagte die Klubchefin der Grünen im ORF-Morgenjournal. 

Der Plan, ein "modernes Parteiengesetz" zu entwickeln, das im Detail regelt, wie an politische Parteien gespendet werden kann und darf, ist im Regierungsprogramm festgeschrieben. "Wir müssen sicherstellen, dass sich reiche Spender keine Gesetze kaufen können", sagte Maurer. Gleichwohl sind die entsprechenden Regierungsinitiativen - noch - überschaubar; daher rührte auch der Schritt des Rechnungshofs.

Dass die türkis-grüne Bundesregierung noch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat, begründet Maurer damit, "dass der Koalitionspartner", sprich die ÖVP, "etwas länger gebraucht hat". Man sei aber bereits in Verhandlungen und werde "in den nächsten Wochen" auch auf die Oppositionsparteien mit einem konkreten Entwurf für ein Parteiengesetz zugehen. 

Inhaltlich sind die Vorgaben vonseiten der Grünen klar: Der Rechnungshof soll nicht, wie bisher, mit Prüfberichten von Wirtschaftsprüfern das Auslangen finden müssen, sondern selbst in die Parteifinanzen Einschau bekommen. Zudem soll es höhere Strafen geben, wenn beispielsweise die Obergrenze für die erlaubten Ausgaben bei Wahlkämpfen überschritten wird. 

ÖVP und Grüne habe Vorhaben wie diese bereits im Regierungsprogramm paktiert: Hier heißt es, dass "alle Spenden über 500 Euro spätestens drei Monate nach Erhalt der Spende veröffentlicht werden müssen", dass Einzelspenden ab 2.500 Euro "unverzüglich" zu veröffentlichen sind und dass die "Prüfungsrechte des Rechnungshofs gestärkt werden sollen - etwa, indem der Rechnungshof "originäre und direkte Kontroll- und Einschaurechte" bekommt, um zu prüfen, ob die Rechenschaftsberichte der Parteien korrekt sind.