Gewessler schickt Erneuerbaren Ausbau Gesetz in Begutachtung
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat heute den Entwurf für das überfällige "Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020" (EAG 2020) in die Begutachtung geschickt, mit dem das Fördersystem grundlegend umgebaut wird, um die Produktionskapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um 27 TWh auszubauen. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
"Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ist fertig und mit ihm der zentrale Baustein am Weg 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030", sagte Gewessler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. "Die nächsten zehn Jahre entscheiden über den Erfolg der Energiewende in Österreich."
Die Begutachtungsfrist wurde mit sechs Wochen angesetzt, die Notifizierung bei der EU-Kommission läuft parallel dazu - man habe bei den zuständigen Kommissaren angemeldet, dass es pressiert, weil das Gesetz pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, heißt es aus dem Klimaschutz-Ministerium.
Die Eckpunkte des EAG
Der Förderaufwand für den Erneuerbaren-Ausbau soll, durchgerechnet über drei Jahre, eine Milliarde Euro pro Jahr nicht überschreiten. Das Zubauziel liegt bei 27 TWh (Terawattstunden) an erneuerbarer Erzeugung - heute sind es rund 55 TWh, damit können derzeit ungefähr zwei Drittel der Stromerzeugung mit Erneuerbaren abgedeckt werden, das fehlende Drittel soll bis 2030 dazukommen.
Ein Ziel des EAG ist es auch, den Projektbetreibern, etwa für Windkraftanlagen, mehr Stabilität und Planungssicherheit zu geben. Dazu gehört, dass die Förderdauer einheitlich für alle Technologien (Photovoltaik, Wind, Wasserkraft usw.) auf 20 Jahre festgelegt wird, womit mit anderen Ländern gleichgezogen wird. Bisher wurde ja z.B. von den Windkraft-Erzeugern beklagt, dass wegen der aktuellen Förderdauer von 13 Jahren viele Anlagen bereits vor ihrer technischen Abschreibungsdauer aus der Förderung herausgefallen seien. Die Höhe der Prämien wird sinken, weil die Förderung über einen längeren Zeitraum verteilt wird.
Es gibt mehrere Arten der Förderung: Für kleinere Anlagen mit höherem Eigenverbrauch, z.B. PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach, soll es eine Investitionsförderung geben. Für größere Anlagen, die ihren erzeugten Strom selbst vermarkten müssen, soll es Marktprämien geben, die auf den Marktpreis aufgeschlagen werden. Die Höhe der Prämien soll, abhängig von der Technologie, per Verordnung festgelegt oder durch Auktionen ermittelt werden. Bei der Windkraft soll die Prämie per Verordnung einmal jährlich festgelegt werden, bei der Biomasse und Photovoltaik ist das Auktionssystem vorgesehen.
Eine weitere Neuerung, die das EAG bringt, sind die Energiegemeinschaften, nämlich die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und die Bürger-Energiegemeinschaften (BEG). Bei der BEG können die Mitglieder der Gemeinschaft gemeinsam Kraftwerke betreiben und gemeinsam verbrauchen, wobei der Verbrauch nicht in der Region erfolgen muss. Die EEG hingegen sind regional, sie sollen ermäßigte Netzgebühren erhalten, weil der Strom nicht über größere Entfernungen transportiert werden muss.
Weil das Thema Energie in Österreich eine Ländermaterie ist, braucht das EAG eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat.