Nur Mini-Änderungen bei neuen Asylhürden
Von Maria Kern
Hilfsorganisationen, die Opposition, Teile der SPÖ – sie alle wettern gegen die geplanten Änderungen im Asylgesetz. Aus den Bundesländern gibt es einen monetären Vorbehalt: Wie Presse und Kronen Zeitung berichten, legen sich Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland quer, weil sie höhere Verwaltungskosten dadurch erwarten, dass Kompetenzen zu den Landesverwaltungsgerichten verlagert werden sollen.
Um dem Vorwurf zu entgehen, man peitsche die Sache ohne ordnungsgemäße Prüfung durchs Parlament, wird am Donnerstag im Innenausschuss eine Begutachtung beschlossen. Zehn Tage lang können nun Stellungnahmen eingebracht werden. An den Eckpunkten der Novelle dürfte sich aber nichts ändern, sagen Insider.
Ende April sollen die neuen Regeln beschlossen werden, Anfang Juni sollen sie in Kraft treten. Die Regierung muss allerdings noch eine Verordnung erlassen, um die Asylverfahren einschränken zu können.
Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil wehrte sich am Mittwoch gegen Kritik: Es gebe 100 bis 150 neue Asylverfahren täglich, gut 16.000 Anträge seien heuer schon gestellt worden. Die angepeilte „Obergrenze“ von 37.500 werde man „ohnehin nicht halten“ können, sagte Doskozil beim Landesparteirat der Tiroler SPÖ.
Worum geht es? Woran stoßen sich die Kritiker?
Ausgangspunkt
Die Regierung will heuer maximal 37.500 Asylwerber aufnehmen. Die Zahl kann nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Österreich muss aber nicht für alle Schutzsuchenden, die ins Land kommen, ein Asylverfahren durchführen. Das hat ein Gutachten der Juristen Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk ergeben. So will die Regierung nun erreichen, dass die Obergrenze eingehalten wird.
Ausnahmeregel
Weil die öffentliche Ordnung und/ oder die innere Sicherheit des Landes gefährdet ist, könnten nicht mehr unbegrenzt Asylwerber aufgenommen werden, argumentiert die Regierung. Österreich sei schon durch die 90.000 Asylanträge 2015 stark belastet. Kämen nochmals so viele, würde das Asylsystem überfordert. Es gäbe nicht genügend Unterkünfte. Das Sozial-, das Gesundheits-, das Bildungswesen sowie der Arbeitsmarkt und das Budget würden über Gebühr belastet werden.
Österreich stützt sich auch darauf, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die innere Sicherheit bzw. öffentliche Ordnung hierzulande bedroht ist – indem sie erlaubt hat, dass die Grenzen kontrolliert werden. Die Regierung verweist auch darauf, dass von weiteren Flüchtlingswellen ausgegangen werden muss.
Schnellverfahren
Die Polizei wird künftig in Registrierzentren an der Grenze Schnellprüfungen durchführen. Nur noch in ganz wenigen Fällen wird es Asylverfahren geben: Etwa, wenn ein Flüchtling kommt, dessen Vater, Mutter oder Kind schon in Österreich lebt; oder, wenn der Asylsuchende im Falle einer Abschiebung (in ein anderes EU-Land) von Folter bedroht ist. Ist das nicht der Fall, wird der Flüchtling in jenes Land zurückgeschickt, über das er nach Österreich eingereist ist (z. B. Slowenien, Italien).
Kritikpunkte
Kritiker monieren, durch die neuen Regeln werde das Asylrecht ausgehebelt. Es würde eine "Notstandsverordnung ohne Not" erlassen.
Mittlerweile wurden einzelne Formulierungen in den Erläuterungen des Gesetzes entschärft. Festgeschrieben wurde auch, dass die Regierung die Verordnung nur erlassen darf, wenn sie diese dem Parlament detailliert schriftlich begründet. Die Verordnung wird befristet erlassen (auf ein halbes Jahr).
Asyl auf Zeit
Im Gesetz gibt es weitere Verschärfungen: Flüchtlinge sollen künftig zunächst nur einen auf drei Jahre befristeten Asylstatus bekommen ("Asyl auf Zeit"). Bessert sich die Situation im Heimatland, kann der Asylstatus aberkannt werden.
Familiennachzug
Asylberechtigte müssen künftig binnen drei Monaten einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Tun sie das erst später, müssen sie ein Einkommen und eine Unterkunft nachweisen, um ihre Angehörigen ins Land holen zu können. Subsidiär Schutzberechtigte dürfen Angehörige in Zukunft erst nach drei Jahren nach Österreich holen (derzeit ein Jahr).