Politik/Inland

Facebook-Posting: Katharina Nehammer erhält Entschädigung

Ein 63-jähriger Tiroler muss der Ehefrau von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) aufgrund eines Facebook-Postings eine Entschädigung zahlen. In dem Posting wurde die falsche Behauptung aufgestellt, dass Katharina Nehammer bei der Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der "Sekretärin" von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), arbeite. Die Parteien einigten sich in einem Vergleich, dass der Mann zudem die Prozesskosten zahlen und eine Richtigstellung veröffentlichen muss.

Nehammers Anwältin: Noch hunderte Fälle anhängig

Über die Höhe der Entschädigung wollte die Anwältin Nehammers gegenüber der APA keine Angaben machen, man nehme aber auf die finanzielle Lage der Gegenseite Rücksicht. Es seien noch "hunderte Fälle" anhängig, sagte sie. Es gebe aber viele außergerichtliche Einigungen.

Das Oberlandesgericht Wien hatte erst im Dezember entschieden, dass das vielfach verbreitete Posting ehrenbeleidigend sei. Im vergangenen Juli wurde ein Kärntner nach einem Vergleich zu einer Entschädigungszahlung von 3.500 Euro verpflichtet. Katharina Nehammer kündigte an, die Gelder zu spenden.

In dem Posting stand: "Nehammers Gattin arbeitet im Hygiene Austria FFP2 Unternehmen vom Gatten der Sekretärin des Kurz. Uiii da wird Kohle gschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!). Katharina Nehammer arbeitete aber bei einer PR-Agentur, die für die Hygiene Austria tätig war, und nicht beim Maskenhersteller selbst.

Im Februar fand zudem am Handelsgericht Wien ein Zivilprozess statt, bei dem Katharina Nehammer unter anderem den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf geklagt hatte. Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben habe.

Bundeskanzler sagte aus 

Karl Nehammer war zu jenem Zeitpunkt noch Innenminister. Er sagte als Zeuge aus, dass er nichts über die Ermittlungen und die bevorstehende Hausdurchsuchung bei der Hygiene Austria gewusst habe. Es gab noch keine Entscheidung, das Urteil ergeht schriftlich.