Politik/Inland

Eltern wollen schlechte Lehrer schneller loswerden können

Wanderpokale werden sie im Volksmund genannt: Lehrer, die ihren Job nicht beherrschen und deshalb von Schule zu Schule gereicht werden. Sie werden nicht entlassen, nur versetzt. „Damit muss Schluss sein“, fordert Theodor Saverschel, Obmann des Bundeselternverbands an höheren Schulen. „Inkompetente Lehrer, Direktoren, Inspektoren und Schulaufsichtsbeamte müssen schneller entlassen werden können, als bisher.“ Rund 20 Prozent der Lehrer seien für ihren Job ungeeignet, schätzt er.

Oft machten sich die Aufsichtsbehörden zu Komplizen unfähiger Pädagogen. Eltern, die auf Missstände hinweisen würden als Querulanten abgetan. Anlass für die Kritik Saverschels ist ein Fall aus Salzburg, wo sich ein Vater über zwei Pädagogen beschwert hat, weil sie seinem Sohn einen Fleck ins Zeugnis gegeben hatten. Daraufhin haben die Lehrer den Vater wegen Kreditschädigung vor Gericht gezerrt.

Für AHS-Gewerkschafter Eckehard Quin ist eine Privatklage „Gott sei Dank die große Ausnahme.“ Für Saverschel ist sie dennoch ein Unding: „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde darf nie als Basis für eine privatrechtliche Klage herangezogen werden.“ Was den Elternvertreter aber grundsätzlich stört: „Dienstaufsichtsbeschwerden, die Missstände aufzeigen, sind derzeit formlos, fristlos und fruchtlos. Denn die Behörden können handeln, müssen aber nicht.“ Weder Landesschulräte noch Unterrichtsministerium würden ausreichend gegen schlechte Lehrer vorgehen.

Schweigen

„Eltern wissen das und getrauen sich nicht, sich zu beschweren – selbst in extremen Fällen. Ich kenne einen Lehrer, bei dem heuer jede Schularbeit wiederholt werden musste, weil die vorherigen zu schwierig war. Doch Eltern schweigen aus Angst, dass der Lehrer die Schüler dann noch mehr drangsaliert.“

Ein Salzburger AHS-Lehrer nennt den Grund für die Untätigkeit einiger Schulbeamte: „Ihre Posten werde parteipolitisch vergeben. Einige Inspektoren sind unfähig, einige unwillig. Das führt zu Auswüchsen, die den ganzen Lehrerstand in Misskredit bringen, weil gegen schlechte Pädagogen nichts unternommen wird.“ Seine Forderung: „Politik muss raus aus der Schule.“

Gewerkschafter Quin entgegnet, „dass es eine ganze Hierarchie an Beamten gibt. Es ist undenkbar, dass alle unfähig sind. Wenn ein Lehrer unfähig ist, bietet das Dienstrecht schon jetzt Möglichkeiten, ihn zu entlassen.“ Doch anscheinend zweifelt man selbst im Unterrichtsministerium an der Durchschlagskraft der Behörden. Künftig soll nicht mehr die Schulbehörde, sondern das Verwaltungsgericht die Letztinstanz bei Elternbeschwerden sein. Und was wünschen sich die Betroffenen selbst, nämlich die Schüler? Bundesschulsprecher Felix Wagner plädiert dafür, die Schulpartnerschaft vor Ort zu stärken. „Wir brauchen ein System von Mediatoren, damit Konflikte sich nicht so extrem zuspitzen, wie das in Salzburg der Fall ist.“

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Gespräch Zuerst sollte das Gespräch mit dem Lehrer gesucht werden. Führt das zu nichts, ist die nächste Instanz der Klassenvorstand bzw. die Direktion. Haben Eltern den Eindruck, dass diese untätig sind, wenden sie sich an Inspektoren bzw. Bezirksschulräte.

Konsequenzen Von Ermahnung über Geldstrafen bis zur Entlassung reichen die Folgen für Lehrer. Will ein Direktor, dass ein Lehrer entlassen wird, muss er dessen Verfehlungen genau dokumentieren.

„Ungeheuerlichkeit“, „absurde Idee“, „Falschinformation“. Im Schlagabtausch rund um das neue Psychologengesetz fallen harte Worte. Der Streit entzündet sich an einem Passus des Gesetzes, in dem es heißt, das nur noch klinische Psychologen künftig psychische Krankheiten diagnostizieren. Dagegen laufen die Psychotherapeuten Sturm.

„Die Psychologen dürfen künftig weiterhin das machen, was sie bisher gemacht haben, nämlich psychologische Diagnostik. Das ist kein Ausschluss“, sagt Univ.-Prof. Gabriele Fischer, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, vom kritisierten Tätigkeitsvorbehalt für klinische Psychologen sind Ärzte und Gesundheitsberufe ausgenommen, „das steht in den Erläuterungen zum Gesetz, die offenbar nicht von allen gelesen wurden“.

Längere Ausbildung

Das Gesetz bringe eine Qualitätsverbesserung. Um als klinischer Psychologe eingetragen zu werden, müsse man künftig die doppelte Stundenanzahl absolvieren, die Ausbildungszeit werde von einem auf zwei Jahre verlängert, sagt Fischer. Die Ausbildung muss in einem klinischen Umfeld (z. B. in einem Spital oder im psychosozialen Dienst) stattfinden und es wird – ähnlich wie bei der Zentralmatura – eine zentrale Prüfung eingeführt.

Am 26. Juni ruft der Verband der Psychotherapeuten zu einem Aktionstag vor dem Parlament auf. Die Gesetzesnovelle solle vorläufig zurückgestellt werden. Verbandspräsidentin Eva Mückstein pocht auf eine „klare Unterscheidung zwischen der Psychotherapie und klinisch psychologischer Behandlung“.