Die Landesrätin, die sich gegen das Innenministerium stellt
Von Martin Gebhart
Vor fünf Jahren holte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) die mittlerweile 37-jährige Sara Schaar von der Stadtpolitik in Spittal an der Drau in die Landesregierung nach Klagenfurt. Zuständig machte er sie unter anderem für die Bereiche Asyl, Grundversorgung und Integration. Zu diesem Zeitpunkt war das Thema innenpolitisch eher ein Nebenschauplatz. Die Flüchtlingswelle aus den Jahren 2015/16 war bereits abgeebbt, der Ansturm von Asylsuchenden überschaubar.
Seit Ende Februar ist das anders. Da muss neben der wieder stark steigenden Zahl an Asylsuchenden der Strom an Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bewältigt werden. Seither hat Sara Schaar politisch auch bundesweit einen Namen. Sie ist jene Landesrätin, die seit Wochen das Vorhaben des Innenministeriums und der übrigen acht Bundesländer blockiert, die Zuverdienstgrenze für Ukrainer anzuheben.
Eigene Richtlinie
Bereits im März hatte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) den Flüchtlingsreferenten der Bundesländer den Vorschlag unterbreitet, für Menschen aus der Ukraine zusätzlich zur Grundversorgung einen monatlichen Zuverdienst von 485 Euro zu ermöglichen. Die Begründung: Im Gegensatz zu Asylwerbern aus anderen Staaten würden diese Kriegsvertriebenen unter die spezielle EU-Richtlinie für temporären Schutz fallen. Diese ermöglicht einen rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Landesrätin Sara Schaar war von Anfang an dagegen aufgetreten, weil ihrer Meinung nach die Zuverdienstgrenze für alle Asylwerber angehoben werden müsste. Wobei sie damit keine originäre SPÖ-Position vertritt, da rote Bundesländer wie Wien oder das Burgenland auf der Seite des Ministers sind. Die Folgen sind, dass die Anhebung des Geldes für Ukrainer seit Wochen auf Eis liegt, weil dafür ein einstimmiger Beschluss nötig wäre. Auch die Konferenz am 10. Mai blieb ergebnislos.
Differenzierung ist möglich
Vom Innenministerium wurden der Kärntner Landesrätin daraufhin diese Woche Stellungnahmen von Andreas Wimmer von der Kepler-Universität in Linz, der Wiener Rechtswissenschafterin Katharina Pabel sowie des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes übermittelt, die unterstreichen, dass die Differenzierung bei der Grundversorgung sehr wohl möglich ist.
In dem Brief an Sara Schaar deponierte Minister Karner auch das Ersuchen, dass die Kärntnerin ihre Position überdenkt. Zitat: „Daher ersuche ich Sie, den Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beschreiten und gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten, um den Vertriebenen aus der Ukraine wirksame Unterstützung in Österreich gewähren zu können.“
Kein Alleingang des Bundes
In Klagenfurt ließ man sich von den wissenschaftlichen Stellungnahmen nicht beeindrucken. In einem Brief an den Minister konterte Sara Schaar mit dem Kärntner Verfassungsdienst, der „einen klaren Verstoß gegen das bundesverfassungsrechtlich verankerte Verbot, sachlich nicht begründbare Unterscheidungen zwischen Fremden vorzunehmen“. Dass es EU-weit eine eigene Richtlinie für Ukrainer gibt, zählte da wenig.
Ein Vorschlag kam dennoch aus Kärnten. Der Minister sollte nicht auf eine Einigung der Länder warten und Kraft seiner Bundeskompetenz tätig werden. Genau das will man aber in Wien nicht, „weil seit 2004 Maßnahmen zur Grundversorgung partnerschaftlich zwischen Bund und Ländern geregelt werden“. Alles andere wäre ein Paradigmenwechsel. Deshalb werde es keinen Alleingang des Bundes geben.