Corona: Neue Erleichterung bei Einreisen nach Österreich
Von Michael Bachner
In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. So lassen sich seit wenigen Tagen besondere familiäre Gründe - etwa Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten -, der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung anführen, um mit einer "Eigenerklärung" statt wie bisher nur mit einem ärztlichen Attest nach Österreich einreisen zu können. Das Gesundheitsministerium hat das der APA auf Anfrage bestätigt.
Eine besondere Problematik besteht in Vorarlberg was den Besuch der Lebenspartner im Vierländereck Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Österreich angeht. In Österreich fällt der Besuch des Lebenspartners unter einen "besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis". Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich.
Nach einem Bericht von Vorarlberg Online "vol.at" ist aber zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es seien in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde.
Weiters dürfe nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten müsse man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne.