Politik/Inland

Heute fällt die 3-G-Regel, die Maske bleibt

Seit Mitternacht gilt die neue Corona-Verordnung und sie bringt ein Ende der 3-G-Regel. Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen müssen ab heute keinen Nachweis mehr erbringen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. 

Die 3-G-Regel entfällt in allen Gesundheitseinrichtungen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium von Johannes Rauch (Grüne) auf KURIER-Anfrage. Weiterhin bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht. Und: Bundesländer sowie Gesundheitseinrichtungen dürfen eigenständige Regelungen treffen und die 3-G-Pflicht beibehalten.

Rauch: "3-G nicht zielführend"

Das Gesundheitsministerium begründet die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würde derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auftreten, neben Corona auch etwa die Influenza. Den einzigen verlässlichen Schutz dagegen stelle die Maske dar.

“Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3-G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, sagt Rauch. In den vergangenen Monaten habe sich immer stärker gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.

Zudem sei die Verpflichtung, sich über Monate laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, eine Belastung für das Personal.  Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3-G-Nachweisen seien ein zusätzlicher Aufwand. "Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3G-Regel für geboten", heißt es aus dem Ministerium.

Die neue Regelung gilt vorerst bis 28. Februar 2023.

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