Politik/Inland

Christoph Grabenwarter sieht Verordnungen "erheblich verbessert"

Präsident Christoph Grabenwarter tritt Kritik an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes über Corona-Schutzmaßnahmen entgegen. Aufgabe des VfGH sei es nicht, wissenschaftliche Studien zu bewerten, sondern den Vorgang zur Erlassung der Verordnung zu prüfen. Und da habe es eine "erhebliche" Verbesserung gegeben, sagte Grabenwarter Samstag in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast". Für sinnvoll hielte er eine "Abkühlphase" für die Berufung von Regierungsmitgliedern an den VfGH.

Insgesamt sind beim VfGH bisher rund 800 Corona-Beschwerden eingegangen, 600 davon sind bereits erledigt, und 100 waren erfolgreich, berichtete Grabenwarter. Nicht erfolgreich waren zuletzt Beschwerden gegen die "Lockdowns für Ungeimpfte". Am Freitag gab der Gerichtshof bekannt, dass eine Beschwerde auch zum zweiten dieser Lockdowns als inhaltlich nicht begründet abgewiesen wurde - weil die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionslage zulässig waren. Dies hat die Maßnahmengegner, wie man in den Sozialen Medien sehen konnte, empört, FPÖ-Chef Herbert Kickl warnte vor einem Vertrauensverlust für den VfGH.

Grabenwarter hielt dem die Begründung der Entscheidung entgegen. Der VfGH habe festgestellt, dass die Regierung auf einer Faktenbasis agiert habe - in einer Situation, wo die Omikron-Variante innerhalb weniger Wochen dominant geworden war. Wichtig sei, dass diese Faktenbasis gegeben und ausreichend dokumentiert ist. Dies sei zu Anfang der Pandemie nicht der Fall gewesen, da seien die Verordnungen - etwa die aufgehobene zur Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 - nur "sehr dürr" aufbereitet gewesen. Aber schon zur Jahreswende 2020/2021 habe sich das "erheblich verbessert", konstatierte der VfGH-Präsident.

Kritik am nahtlosen Übergang zwischen Ministeramt und dem Posten eines Verfassungsrichters kam angesichts des Rückzugs von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter - nach Auftauchen heikler Chats - als Verfassungsrichter im Juni 2021 auf. Dass Regierungsmitglieder direkt in den VfGH wechseln können, sei "nicht richtig", stellte Grabenwarter fest, eine Abkühlphase - wie es sie, mit fünf Jahren, für die Präsidenten und Vizepräsidenten gibt - wäre auch für Verfassungsrichter sinnvoll.

Der VfGH-Präsident bekräftigte zudem, dass er die Einführung eines weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes nicht für unbedingt nötig hält. Das demokratische Prinzip sei maßgeblich in der Minister-Verantwortung verankert - und dazu gehöre auch, Weisungen erteilen zu dürfen. Diese müssten transparent und gesetzmäßig sein, und der Minister müsse dafür gerade stehen gegenüber dem Parlament. Vor diesem Hintergrund "finde ich nichts Negatives an der Weisungsbefugnis" der Justizministerin gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sagte Grabenwarter.