Land fordert von FPÖ Parteienförderung zurück
Die Polit-Posse um die Spaltung der Salzburger FPÖ ist wieder um eine Episode reicher: Das Land fordert nun per Bescheid einen Teil der Parteienförderung für die FPÖ zurück. Die Fördersumme für heuer reduziert sich laut dem Papier von rund 880.000 auf 560.000 Euro. Rund 100.000 der bisher 660.000 Euro ausgezahlten Förderung soll die FPÖ daher rückerstatten.
Seit der Parteispaltung ist nur noch eine der vorher sechs FPÖ-Landtagsabgeordneten in der Partei verblieben. Die restlichen fünf Mandatare sind zur neu gegründeten FPS (Freie Partei Salzburg) des früheren FPÖ-Landesparteiobmanns Karl Schnell gewechselt.
FP-Obmann: "Rechtswidrig"
Der nunmehrige FPÖ-Landesparteiobmann Andreas Schöppl – von Beruf selbst Rechtsanwalt – bezeichnet den Bescheid als "rechtswidrig". "Das Salzburger Parteienförderungsgesetz knüpft beim Steigerungsbeitrag (Förderung je Mandat, Anm.) ausschließlich an die Anzahl der bei den letzten Landtagswahlen erzielten Mandate an", sagt Schöppl. Auch in der Vergangenheit sei die Parteienförderung nicht gekürzt worden, wenn einzelne Mandatare ausgeschieden waren. Er will gegen den Bescheid ankämpfen und Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht erheben. "Ich sehe sehr, sehr gute Aussichten, hier recht zu bekommen", meint Schöppl.
Darüber ob auch die neu gegründete FPS Parteienförderung erhält, hat das Land noch nicht entschieden. "Nach dem Gesetz müsste uns eigentlich eine zustehen", sagt Obmann Karl Schnell. Die Kürzung der Förderung für die FPÖ seitens des Landes sieht er als gerechtfertigt.
Die beiden Parteien liegen sich seit den Vorkommnissen im Juni in den Haaren. Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache war damals bei einer Sitzung der FPÖ-Landespartei aufgetaucht und hatte den damaligen Landtagsklubobmann Karl Schnell und Landesparteiobmann Rupert Doppler, der auch im Nationalrat sitzt, aus der Partei ausgeschlossen. Es folgte ein Rechtstreit um den Parteinamen, der im Oktober vorerst damit endete, dass Schnells neue Partei sich nicht als "freiheitlich" bezeichnen darf.