Politik/Inland

Wie viel Braun verträgt Türkis-Blau?

"Gebt Gas, ihr alten Germanen, wir schaffen die siebte Million.""Widerlich", "widerwärtig", "absolut zu verurteilen", "hat bei uns keinen Platz" – und freilich "müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden".

So reagierte die Regierung beim wöchentlichen Ministerrat auf den Skandal um den niederösterreichischen FPÖ-Spitzenkandidaten Udo Landbauer, in dessen Burschenschaft Germania ein Liedbuch mit antisemitischen Texten auflag.

Die Wortwahl schien bestens akkordiert. Beinah wortident taten die türkisen Minister ihre Erschütterung kund. Auf Landbauer nahmen aber weder Elisabeth Köstinger noch Gernot Blümel namentlich Bezug, dafür nahm FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache seinen Parteifreund umso stärker in Schutz: Die "niederösterreichische Angelegenheit" sprach er von sich aus an – und betonte, Landbauer sei, als besagtes Buch gedruckt wurde, erst elf Jahre alt gewesen und habe nichts von den antisemitischen Texten gewusst.

Einer stand zu diesem Zeitpunkt für Fragen nicht zur Verfügung: Kanzler Sebastian Kurz ließ von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal ausrichten, zur Causa sei alles gesagt. Launsky verwies auf einen Tweet von Kurz tags zuvor: Darin klassifiziert der Kanzler den publik gewordenen Text als "rassistisch, antisemitisch und absolut widerwärtig". Ein Novum im Umgang mit dem blauen Koalitionspartner.

Moralische Grenze

Dass sich FPÖ-Innenminister Herbert Kickl vor einer Woche dafür ausspricht, Asylwerber künftig "konzentriert" in Grundversorgungszentren unterzubringen, gereicht zur internationalen Schlagzeile – nicht aber zu einer vergleichbaren Kurz-Reaktion. Die Causa wurde scheints hinter den Kulissen geregelt – nach einem Telefonat mit dem Regierungschef erklärte sich Kickl öffentlich.

Diesmal ist der Sachverhalt schwerwiegender, zumal sich ÖVP und FPÖ im Regierungsprogramm zu einer klaren Haltung bekennen, insbesondere im Gedenkjahr ein "klares Zeichen gegen jegliche Form des Antisemitismus setzen" wollen.

Kurz, gefragt nach roten Linien in der Abgrenzung zum Rechtsextremismus, verwies jüngst darauf, dass Österreich "ein sehr strenges Strafrecht hat". Zudem existiere auch eine persönliche "moralische Grenze". Es gilt zwar als unwahrscheinlich, dass Landbauer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Die moralische Grenze dürfte angesichts der Reaktionen nun überschritten sein.

Aus dem ÖVP-Umfeld heißt es, man habe damit gerechnet, dass braune Verwicklungen von FPÖ-Politikern auftauchen könnten – die Causa Landbauer sei der erste Stresstest. Und die ÖVP hält sich eisern an die Stallorder: Es gilt allein das per Tweet verbreitete Wort des Parteivorsitzenden. Kein hochrangiger ÖVPler in Bund, Land oder EU will sich auf KURIER-Anfrage zur Causa und etwaigen politischen Konsequenzen äußern. Einzig Martin Engelberg, jüdischer ÖVP-Mandatar, sagt: "Wir müssen einen ruhigen Blick wahren. Jetzt ist die Justiz gefordert."

Auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die am Sonntag ihre erste Wahl zu schlagen hat, gibt sich abwartend: Auf die Frage, ob der FPÖ-Spitzenkandidat auf den möglichen Posten als Landesrat verzichten soll, sagt sie: "Bevor über ein Arbeitsübereinkommen verhandelt wird, müssen diese schwerwiegenden Vorwürfe restlos aufgeklärt werden."

Eine erste Sanktion setzt der Österreichische Pennälerverband: Die Burschenschaft Germania wurde suspendiert, ÖPR-Vorsitzender Udo Guggenbichler entschuldigt sich persönlich und im Namen des Verbandes und betont, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. "In unserem Verband hat Antisemitismus keinen Platz. Ich versichere eine lückenlose Aufklärung", sagt Guggenbichler, der auch den Akademikerball am Freitag organisiert.

Neben der heftigen politischen Debatte, die aufgrund des Nazi-Liederbuches der Burschenschaft von FPÖ-Spitzenpolitiker Udo Landbauer tobt, beschäftigt der Fall nun auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte, ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung eingeleitet zu haben – und zwar von Amts wegen, eine Anzeige gegen Landbauer oder seine Burschenschaft „Germania“ war nicht notwendig.

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Aber wäre es auch ausreichend für eine Verurteilung, dass in einer Burschenschaft ein Liederbuch auftaucht, in dem der Nationalsozialismus verherrlicht wird?

„Das würde per se wohl noch nicht ausreichen“, sagt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium. „Derzeit ist es Gegenstand der Ermittlungen, ob es einen Vorsatz für nationalsozialistische Wiederbetätigung gab und welche Mitglieder mit welchem Wissen gehandelt haben“, erklärt der Spitzenbeamte. Pilnacek fügt jedoch hinzu, dass für eine etwaige Verurteilung – auf Wiederbetätigung stehen bis zu zehn Jahre Haft – ein klarer Beweis vorliegen müsse, dass diese Lieder auch unter einem bestimmten Vorsatz gesungen wurden.

Sprich: Ohne ein Video, das jemanden beim Singen dieser Lieder zeigt,oder ähnliches wäre eine Verurteilung unwahrscheinlich. „So etwas wäre schon von Relevanz, ohne eindeutigen Hinweis wird man sich da schwer tun.“ Zu entscheiden hätten das in einem Prozess letztlich auch Geschworene, schildert der Spitzenbeamte. Auch eine Auflösung der in Verruf geratenen Burschenschaft sei nach jetzigem Wissensstand „relativ unwahrscheinlich“.