Verfahren gegen BVT-Chef Gridling eingestellt
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, sind vom Tisch. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat das Verfahren gegen den 61-Jährigen eingestellt, wie Behördensprecher Michael Klackl am Freitag bekannt gab.
Gegen Gridling war in der BVT-Affäre von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt worden. Er wurde verdächtigt, nicht ordnungsgemäß die Löschung von sensiblen Daten - und zwar EDIS-Daten (Informationssystem des BVT) sowie Daten in der Causa Lansky - veranlasst zu haben und die missbräuchliche Herstellung von Kopien dieser Daten nicht unterbunden zu haben. "Der zuletzt vom Oberlandesgericht Wien bestätigte Anfangsverdacht gegen Gridling hat sich in dem umfassenden Ermittlungsverfahren nicht erhärtet", teilte dazu nunmehr Klackl der APA mit.
Gegen weitere Beamte noch Ermittlungen
Abgesehen von Gridling wird gegen die übrigen vier unter Tatverdacht geratenen BVT-Beamten noch ermittelt. "Diese Verfahren sind weiterhin im Gang", stellte der OStA-Sprecher fest. Es müsse noch umfangreiches Datenmaterial ausgewertet werden.
Hinsichtlich der vorgenommenen Verfahrenseinstellung erläuterte Klackl: "Der Oberstaatsanwaltschaft Wien war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend das Ermittlungsverfahren in der Causa BVT unter Einbeziehung aller Argumente, sowohl der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung zu prüfen. Aus Anlass eines Einstellungsantrags von Peter Gridling wurden sämtliche vorliegenden Ermittlungsergebnisse zusammenfassend und gründlich evaluiert. Am Ende des Tages hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt."
"Bin mir keiner Schuld bewusst"
Gridling hatte die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen stets vehement bestritten ("Ich bin mir keiner Schuld bewusst"). Weil ein im BVT-Ermittlungsverfahren als Zeuge geführter Informant gegenüber der WKStA von der Möglichkeit einer Beweisvernichtung per Fernlöschung gesprochen haben soll, wurden am 28. Februar zu Beweissicherungszwecken in mehreren Büros des BVT sowie an vier privaten Wohnadressen Hausdurchsuchungen vorgenommen. Daran waren 58 Polizeibeamte der EGS (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) in Zivil, fünf Staatsanwälte und acht IT-Experten beteiligt. Diese Maßnahme wurde später vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) als zum größten Teil rechtswidrig erklärt. Zulässig war demnach einzig und allein die Durchsuchung der Privatwohnung eines BVT-Referatsleiters, der zu Hause vorschriftswidrigerweise gespeicherte Daten aufbewahrt haben soll. Statt die BVT-Büros zu durchsuchen hätten die Beweismittel im Weg der Amtshilfe beschafft werden müssen, betonte das OLG.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hatte Gridling kurz nach seiner Wiederbestellung zum BVT-Chef am 13. März vom Dienst suspendiert. Begründet wurde dies damit, dass Gridling als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hob knapp zwei Monate später die Suspendierung allerdings auf, Gridling kehrte am 23. Mai an seinen Schreibtisch zurück.