Alimente zur Hälfte steuerlich absetzbar machen
Von Maria Kern
Die Orangen haben Patchwork-Familien und geschiedene Väter als Zielgruppe entdeckt. Ob das BZÖ am 29. September den Sprung in den Nationalrat schafft, ist fraglich. Parteichef Josef Bucher setzt daher auf breite Themen. Ab heute macht er sich etwa plakativ für Patchwork-Familien stark (siehe rechts). „1,1 Millionen Menschen leben in Patchwork-Familien“, sagt Bucher. Diesen Menschen müsse das Leben erleichtert werden.
„Viele Väter sind wegen der Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung nicht mehr in der Lage, ihr eigenes Leben zu finanzieren, geschweige denn eine neue Familie zu gründen“, sagt der orange Frontmann. Er will, dass „50 Prozent der Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar sind“.
Bucher kennt die Probleme aus eigener Erfahrung. Als der Vater dreier Söhne vor zehn Jahren geschieden wurde, „habe ich 68 Prozent meines Netto-Einkommens an Unterhalt für Ehefrau und Kinder gezahlt“, erzählte er im KURIER-Gespräch. Da er gut verdiente – er war Mandatar – blieb ihm dennoch genug zum Leben. Bei vielen Vätern sei das nicht der Fall.
Wer Alimente zahlt, kann schon derzeit einen Unterhaltsabsetzbetrag beanspruchen. Dieser ist allerdings gering (siehe unten). Würde Buchers Vorstoß realisiert, könnten Väter mindestens 97 Euro und maximal 675 Euro monatlich pro Kind steuerlich geltend machen. Ein Vater mit 1400 Euro Netto-Gehalt und zwei Kindern würde sich damit zum Beispiel „rund 50 Euro im Monat ersparen“, hat Katja Reichel von der Kanzlei BDO Austria errechnet.
Wie beurteilen Experten den Vorstoß? „Mich wundert, dass der Vorschlag vom BZÖ kommt, das normalerweise ja befindet, staatliche Zuschüsse sollen möglichst gering sein“, sagt Ökonom Norbert Neuwirth vom Österreichischen Institut für Familienforschung. Fakt sei freilich: „Der jetzige Absetzbetrag ist lächerlich gering. Durch den höheren Absetzbetrag würden aber die gut verdienenden Väter gewinnen.“ Jene, die keine Lohnsteuer zahlen, weil ihr Einkommen so niedrig ist, hätten nichts davon.
Die Scheidungsanwältin Andrea Wukovits wiederum ortet eine Benachteiligung der Frauen: „Natürlich wäre es für die Väter gut, weil sie sich Steuer ersparen würden, aber es wäre eine Diskriminierung der Mütter, die die Kinder versorgen.“
Bucher will auch, dass jene rund 5000 Kinder, deren Väter keinen Unterhalt zahlen können, rasch von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Zudem möchte er, dass maximal die Hälfte des Einkommens der Väter für Alimente herangezogen wird. Ist das zu wenig, soll der Staat einspringen.
Höhe des Unterhalts Wie viel Unterhalt ein Elternteil (im Regelfall der Vater) zahlen muss, ist einerseits abhängig von Einkommen, Vermögen, Ausbildung, Leistungsfähigkeit etc. des Vaters und andererseits vom Alter und der Anzahl der Kinder (sowie vom speziellen Bedarf z. B. ärztliche Sonderbehandlungen etc.).
Höchstgrenze 1350 Euro Für ein Kind zahlt man in der Regel zwischen 16 und 22 Prozent des Netto-Einkommens (bei mehr Kindern um bis zu zwei Prozent weniger): Für bis 3-Jährige 194 € (maximal 388 €); bis 6 Jahre 249 € (max. 498 €); bis 10 Jahre 320 € (max. 640 €) etc. Höchstgrenze für über 19-Jährige: 1350 Euro.
Absetzbar maximal 58 Euro Wer Alimente zahlt, kann einen Unterhaltsabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Pro Monat beträgt er derzeit für das erste Kind 29,20 €, für das zweite Kind 43,80 € und für jedes weitere Kind 58,40 €. BZÖ-Chef Bucher will, dass 50 Prozent der Alimente absetzbar sind.