Buwog-Prozess: Grassers Konto-Bewegungen im Visier
"Eigentlich", sagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am heutigen 44. Verhandlungstag des Korruptionsprozesses, "sind die 500.000 Euro gar nicht verfahrensrelevant". Gemeint waren jene mysteriösen 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter bekommen haben will. Richterin Marion Hohenecker sah das offenbar anders. Ihre Einvernahme des Hauptangeklagten konzentrierte sich heute nämlich just auf Grassers Geschäfte mit dem "Schwiegermuttergeld".
Hohenecker ging mit Grasser präzise den Weg des Geldes durch. Zunächst hatte Grasser das Geld nach eigenen Angaben persönlich in Tranchen in bar und in einen Papiersack verpackt aus der Schweiz nach Österreich gebracht. Zuvor habe er als damals amtierender Finanzminister extra noch einen Beamten im Finanzministerium angerufen, um abzuklären, ob diese Bargeldeinfuhr nach Österreich rechtlich zulässig sei. Die Antwort war ja, denn Meldepflichten wie heute habe es damals nicht gegeben.
In Österreich angekommen, brachte Grasser das Bargeld dann zur Meinl Bank, wo er mit dem damaligen Bankchef Julius Meinl gut bekannt war. Dieser habe ihm einen Treuhänder vorgestellt. Auf dessen Konto bei der sogenannten Ferint AG wurden Juli 2005 in Tranchen die insgesamt 500.000 Euro transferiert. Die Vermögensveranlagung des Geldes übernahm die Meinl Bank.
Grassers Veranlagungstalent
Warum das alles? Und warum wollte Grasser das Geld partout nicht auf sein eigenes Konto legen? Da das Geld von seiner Schweizer Familie kam, habe er sich gedacht, eine Schweizer Gesellschaft, die Ferint AG, sei perfekt dafür geeignet, meinte Grasser heute. Eine Schweizer Bank habe er nicht gekannt, daher sei das Geld dann bei einer Schweizer Gesellschaft auf einer österreichischen Bank gelegen. Außerdem habe er das Geld ja nie als sein Eigentum angesehen. Vielmehr wollte er seiner Schwiegermutter zeigen, dass er den Betrag gewinnbringend veranlagen könnte, erklärte Grasser heute sinngemäß.
Bei Besuchen in der Bank habe er dann immer wieder nach der Entwicklung des Kontos gefragt. Streng genommen hätte die Bank aber gar nicht ihm Auskunft geben dürfen, sondern nur der Ferint AG, konterte die Richterin. Grasser meinte daraufhin, immerhin sei er damals Finanzminister gewesen.
In einem nächsten Schritt verwendete Grasser das Geld dann im Dezember 2006 für ein Investment in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria - das habe ihm der Hypo-Investor Tilo Berlin damals so vorgeschlagen.
Das Hypo-Alpe-Adria Investment war für die Investoren - und eben auch für Grasser - sehr profitabel. Die 500.000 Euro vermehrte sich auf über 700.000 Euro. Im August 2008 wurde das Geld aus dem Genussschein dann auf das Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin gutgeschrieben. Von dort habe er das Geld seiner Familie auf die Catherine Participation Corporation überweisen lassen.
Keine Ahnung von der Mandarin
Ab dem Zeitpunkt der Übertragung an die Mandarin habe er selbst keinen Zugriff mehr auf das Geld gehabt, erklärte Grasser. Doch die Richterin bohrte hier weiter nach: Auf dem Mandarin-Konto haben sich drei Vermögensmassen vermischt las sie aus den Akten vor: Geld des mitangeklagten Vermögensberaters Norbert Wicki, Geld von Walter Meischberger aus der Buwog-Privatisierung und das Geld von Grasser. Laut Staatsanwaltschaft stammt das Geld aber nicht wirklich von Meischbergers Anteil, sondern von Grassers Anteil am Geschäft mit der Buwog-Privatisierung - was Grasser dementiert. Die Vermengung dieses Geldes mit Grassers "Schwiegermutter-Geld" bei der Mandarin sieht die Anklage als belastend. Grasser verweist darauf, dass er gar nicht gewusst habe, was noch auf dem Mandarin-Konto passiert sei.
Noch eine weitere Entwicklung war am heutigen Verhandlungstag bemerkenswert: Am Vormittag beriet der Richtersenat über die Verwertung neu hinzugefügter Akten betreffend des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl. Dessen Verteidiger und der Verteidiger von Grasser, Norbert Wess, wandten sich dagegen, dass diese Akten verwendet werden dürfen, weil sie ihrer Ansicht nach von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu spät eingebracht worden waren. Toifls Anwalt pochte aufs Anwaltsgeheimnis. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück, der Senat wies den Antrag ab. Über den Antrag von Wess, ob man die neuen Akten überhaupt als Beweismittel zulassen soll, wurde noch nicht entschieden.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.