Politik/Inland

Präferenz für 2. Stichwahl am 2. Adventsonntag

Aufgrund der Vielzahl an defekten Briefwahl-Kuverts kann der 2. Oktober als Stichwahl-Termin nicht eingehalten werden, da sind sich Verfassungsrechtler und Politik-Experten einig. Wann und unter welchen Voraussetzungen die Bundespräsidenten-Stichwahl wiederholt wird, das will Innenminister Wolfgang Sobotka heute um 11 Uhr präsentieren. Als mögliche Termine werden der 27. November und der 4. Dezember gehandelt. Grund für die späten Termine: Das Bundespräsidentenwahlgesetz sieht keine Verschiebung eines Wahltermins (es sei denn, einer der beiden Kandidaten verstirbt) vor – eine Verfassungsänderung ist für einen neuen Wahltermin Voraussetzung. Zudem: Die Druckerei, die auch für die fehlerhaften Kuverts ("Klebekrise") verantwortlich ist, braucht eine mehrwöchige Vorlaufzeit.

Laut Experten würde auch eine einfache Verordnungsänderung der Regierung inklusive Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat ausreichen . Doch: Aus Sorge vor neuerlichen Pannen und um sich in alle Richtungen abzusichern, soll das Gesetz, morgen Dienstag, auf den Weg gebracht werden, am 21. September soll es endgültig im Nationalrat beschlossen werden. Diesbezüglich zeichnet sich unter den Parlamentsparteien – mit Ausnahme der FPÖ – eine Tendenz für den 4. Dezember ab.

Für diesen Termin spricht zudem, dass viele Jugendliche seit dem ersten Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet haben – also mittlerweile wahlberechtigt sind. Damit diese Jugendlichen auch zur Wahl schreiten können, muss das Wählerregister aktualisiert werden. Laut Insidern will die FPÖ den gesetzlichen Änderungen nur zustimmen, wenn die Möglichkeit der Briefwahl abgeschafft wird. SPÖ, ÖVP, Grüne und Neos sind dagegen. Für eine Zweitdrittelmehrheit sind die Stimmen der FPÖ nicht notwendig.

Das wäre nach derzeitigem Stand der Fahrplan für das Verfassungsgesetz:

  • 12.9. Bis Mittag Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Klubs
  • 13.9. Sondersitzung des NR: Zuweisungssitzung => Zuweisung an Verfassungsausschuss
  • 14.-15.9. Verfassungsausschuss NR
  • 21.9. Plenum NR – Beschlussfassung
  • 23.9. VerfassungsA Bundesrat, Sondersitzung Bundesrat
  • 24./25.9. Beurkundung durch NR-Präsidenten - Bundesgesetzblatt (BGBl)
  • 25./26. 9. Inkrafttreten des Gesetzes

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