Politik/Inland

Briefwahlkuverts: Auftrag ohne Ausschreibung zulässig

Der neue Stichwahl-Termin wackle möglicherweise auch. Diese Vermutung war gestern in zwei Zeitungen zu lesen. Als Grund dafür wurde angeführt, dass das Innenministerium den Auftrag für das Drucken der neuen Briefwahlkuverts ohne Ausschreibung vergeben habe. Druckereien, die sich um einen potenziellen Auftrag gebracht sehen, könnten klagen.

Tatsächlich hat Innenminister Wolfgang Sobotka am vergangenen Montag kundgetan, dass die (mittlerweile privatisierte) Staatsdruckerei beauftragt wird, die Kuverts zu drucken. Auch, dass der Auftrag direkt, also ohne öffentliche Kundmachung, vergeben wird, verschwieg er nicht. Sobotka verteidigte diese Entscheidung, es sei praktisch Gefahr im Verzug.

"Wahltermin nicht gefährdet"

Gestern hieß es im Büro von Sobotka zu den eingangs erwähnten Befürchtungen: "Wir halten uns an das Vergaberecht und sehen den Wahltermin als nicht gefährdet."

Dass der Auftrag ohne Ausschreibung vergeben wurde, scheint legitim zu sein. SPÖ und ÖVP dürften sich da rechtlich abgesichert haben. Ein Experte, der wegen der heiklen Causa namentlich nicht genannt werden will, erläutert, wie das geht: "Das Vergaberecht sieht die Möglichkeit vor, einen Auftrag ohne öffentliche Bekanntmachung zu vergeben, wenn es zwingende Gründe gibt, die nicht dem Auftraggeber zuzurechnen sind."

Sonderfall Hofburg-Wahl

Der Auftraggeber ist im aktuellen Fall das Innenministerium, die "zwingenden Gründe" werden formal aber vom Parlament verursacht. Was sehr komplex klingt, ist relativ einfach erklärt: Üblicherweise wird ein Wahltermin von der Regierung per Verordnung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats) festgelegt. Für die Verschiebung der Hofburg-Wahl muss aber ein Gesetz gemacht werden, weil es bisher keine Regelung für einen solchen Fall gab.

Für den Beschluss des Gesetzes ist das Parlament zuständig. Formal bringt das Parlament das Innenministerium in die Situation, in kurzer Zeit neue Kuverts organisieren zu müssen. Die bisherigen waren ja nicht zu gebrauchen, weil viele aufgingen. Weil also "Dringlichkeit" besteht, darf Sobotka den Auftrag direkt vergeben. Denn wenn der Auftrag ausgeschrieben würde, wäre es wegen diverser Fristen nicht möglich, die Wahl am 4. Dezember abzuhalten.