Vizekanzler Kogler deutet "langsames Hochfahren" der Wirtschaft an
38 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Österreichs angeschlagene Betriebe und den Einnahmenausfall vieler Menschen hat die Regierung bereits vor zwei Wochen angekündigt.
Nun zogen Finanzminister Gernot Blümel, Vizekanzler Werner Kogler, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer eine erste Bilanz.
Vizekanzler Kogler hat nun eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen angedeutet. Man werde die Fahrpläne für das langsame Hochfahren ab nächster Woche vorstellen, sagte Kogler. Seit 16. März sind die meisten Geschäfte und Lokale wegen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie geschlossen.
Die Regierung hat in der Pressekonferenz die Details des 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds vorgestellt. Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen oder 120 Mio. Euro. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Anspruchsberechtigt seien Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Ansprechpartner sei die Hausbank. Gleichzeitig wird auch die staatliche Haftung bei den Garantien von 80 auf 90 Prozent erhöht.
Wie Kogler sagte, wird es auch einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben sowie Beschränkungen bei Managerboni.
Neu ist jedenfalls ein eigenes Gesetz für ein Kreditmoratorium, das betreffe rund drei Millionen Kredite für Verbraucher und Kleinstunternehmer. Diese müssen laut dem neuen Gesetz gestundet werden, erklärt der Finanzminister.
Weiters: Die Hotels bleiben bis einschließlich 24. April zu!
Die heimischen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind nun per Verordnung des Gesundheitsministeriums drei Wochen lang, also weit über Ostern hinaus, gesperrt. Um die Coronavirus-Epidemie einzudämmen, ist demnach von 4. bis 24. April jegliche touristische Nutzung untersagt. Das schafft Klarheit in einer von der aktuellen Situation gebeutelten Branche.
"Viele Gäste haben für Ostern für einen Kurzurlaub angefragt. Dass dies nicht geht, ist nun klargestellt", sagte die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, gegenüber der APA. Das neue Betretungsverbot betrachtet die Branchensprecherin als Sicherheitsmaßnahme und Unterstützung bei der Einhaltung der Ausgehbeschränkungen der Bevölkerung.
Die Betriebe in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, die von der Epidemie früher und härter getroffen wurden, sind bereits seit 16. März per Verordnung der Bundesregierung gesperrt.
In den östlichen Bundesländern gab es bis dato keine gesetzliche Regelung, die es den Betrieben untersagt hätte aufzusperren. Wer da nicht geöffnet hatte, hat das aufgrund fehlender Gäste gemacht, hieß es aus der Wirtschaftskammer. Nun darf österreichweit lediglich in Ausnahmefällen im Hotel genächtigt werden. Nächtigungs- und Umsatzeinbußen für die Sommersaison sind programmiert.
"Ab sofort darf nur noch aus bestimmten Ausnahmegründen - beruflichen Gründen oder wenn es ein dringendes Wohnbedürfnis gibt, wie zum Beispiel wenn es einen Wasserrohrbruch in der eigenen Wohnung gibt - in einem Hotel genächtigt werden", erklärte Kraus-Winkler. Das gilt nun für alle rund 16.000 Beherbergungsbetriebe in ganz Österreich.
Die Nächtigungsrückgänge im April würden dadurch "nochmals deutlich höher ausfallen als im März, wo sie bereits 45 Prozent betragen haben", so die Branchensprecherin.
Entsprechend düster sind auch die Erwartungen für die heurige Sommersaison: "Wir haben uns drei Szenarien berechnen lassen und prognostizieren dementsprechend Nächtigungsrückgänge von rund 35 bis 55 Prozent und Umsatzeinbußen von 42 bis 62 Prozent für die Sommersaison." Je nach Destination seien auch noch stärkere Einbußen zu erwarten.
Viele Betriebe seien bereit, ihre Zimmer für Schlüsselarbeitskräfte wie Personenbetreuer und Personen, die dringend eine Unterkunft brauchen, zur Verfügung zu stellen. "Die Nutzung der vom Fachverband Hotellerie initiierten Plattform openhotels.at ist nun durch die Verordnung weiterhin möglich", betonte Kraus-Winkler. Betriebe, die freie Zimmer für die oben genannten Personengruppen anbieten wollten, könnten sich einfach registrieren und würden dann leicht von Unternehmen gefunden, die Unterkünfte für ihre Mitarbeiter suchten.