Politik/Inland

Belohnt mit dem Mutter-Kind-Pass

1974 eingeführt, ist der Mutter-Kind-Pass nach wie vor das zentrale Instrument, damit Kinder in Österreich während und auch nach der Schwangerschaft medizinisch gut betreut sind.

Um sicherzustellen, dass Eltern die im Pass empfohlenen Untersuchungen auch tatsächlich erledigen, ist das Kinderbetreuungsgeld (in der Grundvariante derzeit 33,88 Euro täglich) direkt an den Mutter-Kind-Pass gekoppelt.

Die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes bekommen demnach nur jene Familien ausbezahlt, die die ersten zehn, im Pass vorgeschriebenen Untersuchungen (fünf während der Schwangerschaft, fünf nach der Geburt) innerhalb von bestimmten Fristen nachweisen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Nachdem die Untersuchungen vom Arzt im Mutter-Kind-Pass bestätigt worden sind, müssen Eltern die Original-Blätter des Passes bei der Krankenkasse einreichen, also vorlegen.

Spätestens mit dem Ende des 18. Lebensmonats des Kindes muss die letzte Untersuchung belegt werden. Tun Eltern das nicht, reduziert sich ihr Kinderbetreuungsgeld. Je nach Variante wird die Leistung halbiert oder um einen Fix-Betrag reduziert.