Bald strengere Regeln für Promi-Staatsbürgerschaften
Von Maria Kern
Nun ist es fix: Hoch qualifizierte Zuwanderer können künftig schon nach sechs Jahren Österreicher werden. Dienstagfrüh wurden die letzten Details für die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes geklärt. Sie wird im Juni in Kraft treten.
Nach sechs Jahren sollen all jene Migranten einen Pass bekommen, die für ihren Lebensunterhalt sorgen können (rund 1000 Euro netto) und Deutsch auf Matura-Niveau (als Fremdsprache) beherrschen; oder zumindest Deutsch auf Mittelschul-Niveau sprechen und ehrenamtlich tätig sind.
Änderungen wird es auch für Promi-Staatsbürgerschaften geben. Zwar können Persönlichkeiten aus Sport, Kultur oder Wirtschaft, die besondere Verdienste im Interesse der Republik vorzuweisen haben, weiterhin per Ministerratsbeschluss zu Österreichern werden. Aber die Staatssekretäre Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) wollen einen Kriterienkatalog erarbeiten. Darin wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Promi eingebürgert wird.
Öffentlich begründen?
„Berühmt sein allein ist zu wenig. Die Kriterien sollen für die Allgemeinheit nachvollziehbar sein“, sagt Kurz. „Vorstellbar“ ist für ihn, dass die Begründung für die Einbürgerung eines Promis öffentlich gemacht wird.
Ostermayer erläutert: „Wir legen per Verordnung fest, dass jemand die Staatsbürgerschaft dann bekommt, wenn er bereits in der Vergangenheit besondere Leistungen erbracht hat und das auch in Zukunft der Fall sein wird.“
Das heißt, ein Fußballer würde diese Kriterien am Ende seiner Karriere nicht erfüllen. Oder: „Wenn Menschen aus der Wirtschaft sagen: ,Wir investieren in Österreich‘, dann reicht das nicht aus“, erklärt Ostermayer. Es müssen etwa schon Arbeitsplätze geschaffen worden sein. Der SPÖ-Staatssekretär betont, es solle nicht möglich sein, sich die Staatsbürgerschaft zu erkaufen.
Das bedeutet, Fälle wie jener der beiden Russen, die zwei Millionen in Kärnten investiert haben (in Sport-Sponsoring) – und Anfang 2007 den Pass bekamen, sollen der Vergangenheit angehören. Das Duo wurde (im sogenannten Koloini-Prozess) kürzlich vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Die beiden hatten erklärt, sie wollten nur „Gutes für Kärnten tun“.
Begehrte Promi-Bürger
Persönlichkeiten wie Anna Netrebko oder Christoph Waltz sollen den Pass freilich weiterhin erhalten. Sie waren schon angesehene Promis, ehe sie eingebürgert wurden – und sind es geblieben. Und Österreich kann sich in ihrem Lichte sonnen.