Politik/Inland

20.800 Menschen bekamen Schutz

Der Umgang mit Asylwerbern lässt regelmäßig die Emotionen hoch gehen – wie dieser Tage bei der Abschiebung von acht Pakistani, die zu den Votivkirchen-Besetzern zählten. Dass sich unter die Gruppe Schlepper geschmuggelt haben sollen, nährte die Missbrauchsdebatte.

Unter den EU-Staaten ist Österreich eines jener Länder, in dem viele Flüchtlinge um Asyl ansuchen. Meistens werden sie hierher geschleppt. 2012 lag Österreich nach Deutschland, Frankreich, Schweden, Großbritannien und Belgien in der EU-Statistik mit 17.425 Asylwerbern an sechster Stelle.

Klares Ziel

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In dieser Legislaturperiode gab es eine Reihe von Änderungen bei den Asylgesetzen. Der Wust an Regeln, die sich auch im Fremdenrecht niederschlagen, ist selbst für Experten, die täglich damit zu tun haben, zum Dickicht geworden. Die Richtung, die sich die Regierung gab, war klar: Der Kampf gegen Asylmissbrauch war vorrangig. Folgeanträge nach erfolglosen Erstanträgen sollten reduziert, Personen mit negativem Bescheid effizienter und rascher als bisher außer Landes gebracht werden. Im steirischen Vordernberg entsteht aktuell das größte Schubhaftzentrum Österreichs. Auch die freiwillige Rückkehr wurde forciert. Derzeit reisen laut Innenministerium schon mehr Personen freiwillig aus als abgeschoben werden.

Nach Protesten des Landes wurde ein Punkt nicht realisiert: Der Bau einer dritten Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs, das Maria Fekter (ÖVP) als Innenministerin im burgenländischen Eberau ansiedeln wollte.

Für Zoff zwischen Bund und Ländern sorgte die Verteilung der Asylwerber auf die Bundesländer und damit die Übernahme in Privatquartiere: Für jedes Land gilt eine Quote, die viele nicht erfüllten. Erst als die Erstaufnahmestelle Traiskirchen im Herbst 2012 überfüllt war – es waren 1500 Menschen statt 480 untergebracht – gingen die Länder daran, die Quoten zu erfüllen.

Überproportional

„Der Missbrauchsgedanke war im Regierungsprogramm sehr vorherrschend. Der Zweck der Asylverfahren, diejenigen herauszufiltern, die Asyl brauchen, ist in den Hintergrund getreten“, analysiert Christoph Pinter vom UN-Flüchtlingshochkommissariat in Wien.

Derzeit befänden sich rund 25.000 Asylwerber in Österreich, deren Verfahren offen seien. Pinter: „Das sind 0,3 Prozent der Bevölkerung. Das steht in keiner Relation zur Größe, die das Thema einnimmt.“ Dabei sei das österreichische System im EU-Vergleich solide entwickelt, die Anerkennungsraten nicht so niedrig. „Rund 20.800 Menschen haben in den vergangenen vier Jahren Asyl oder subsidiären Schutz bekommen.“

Dringend nötig sei es aber, die Gesetze zu vereinfachen. Kürzlich beschlossene EU-Richtlinien, die auf eine Vereinheitlichung des Asylwesens in der EU abzielen, seien für die neue Regierung „eine Chance, den gesamten Gesetzesbestand zu straffen“.

Auch der Caritas ist der Schutzgedanke, der für Asylwerber gilt, zu kurz gekommen. Gemeinsam mit Amnesty International fordert sie Reformen: bessere Rechtsberatung und Grundversorgung sowie der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt. Expertin Karin Abram: „Es geht doch um die Menschenwürde.“

Wie genau die Flüchtlingsströme nach Österreich aussehen, zeigt die interaktive Landkarte.

(Die Karte lässt sich mit einem Klick auf das Kreuz-Symbol in der Leiste rechts oben bewegen).

Mitwirkungspflicht Asylwerber müssen für 120 Stunden nach Stellen des Antrags für Befragungen in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung stehen. Wenn sie das Gelände verlassen, haben sie mit Sanktionen zu rechnen.

Rechtsberatung Wird bereitgestellt, muss nicht von Juristen durchgeführt werden.

Straffällige Asylwerber Für sie wurde ein verpflichtendes, beschleunigtes Ausweisungsverfahren fixiert.

Folgeanträge nach negativem Bescheid führen nicht automatisch zur Verhinderung der Abschiebung. Geprüft wird dennoch, ob eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Bleiberecht Eingeführt wurde ein Antragsrecht (für Personen, deren Verfahren lange dauern, Anm.), sodass Betroffene beim Landeshauptmann einen Antrag auf Bleiberecht stellen können. Ausschlaggebend für den Verbleib ist, wie gut die Betroffenen integriert sind. Ab 2014 ist das neue Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen für die Erteilung von humanitärem Bleiberecht zuständig.

Schubhaft von Minderjährigen wird nach Aufsehen-erregenden Fällen und Protesten von NGOs (Kinder in Schubhaft, Trennung der Familien bei Abschiebung) ausgeschlossen. So wurde etwa das Kardinal-König-Haus in Wien in eine Familienunterkunft umgewandelt, wo Familien max. 72 Stunden (laut Ministerium 24 Stunden) vor der Abschiebung verbringen und auf die Rückführung vorbereitet werden.

Grundversorgung Weil Unterkünfte menschenunwürdig geführt wurden (einige wurden geschlossen, etwa die Saualm in Kärnten), sollen zwischen Bund und Ländern einheitliche Qualitätsstandards erarbeitet werden.

Asyl Bei Verfolgung wegen Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu bestimmter sozialen Gruppe.

Subsidiärer Schutz Bekommen Personen, welchen kein Asyl gewährt wurde, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland aber gefährdet sind. Wird bei Asylantrag mitgeprüft.

Positive Entscheidungen Laut Statistiken des Innenministeriums wurde zwischen 2009 und 2012 13.476 Personen Asyl und 7358 Menschen subsidiärer Schutz gewährt.