Asyl: 42 Prozent der Negativ-Bescheide revidiert
60.048 Entscheidungen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 2017 getroffen, der Berg an Anträgen aus den Jahren 2015/’16 ist so gut wie abgebaut, wurde im Februar stolz verkündet.
Der Verdacht, dass diese Leistung einen massiven Schönheitsfehler hat, wurde jetzt durch die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Bundesrates David bestätigt:
Von 11.550 Asyl-Bescheiden aus dem BFA, die angefochten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als zweite Instanz 4900 aufgehoben oder abgeändert.
In 42,4 Prozent der Fälle haben also Richter den Betroffenen doch noch Asyl, subsidiären Schutz oder humanitäres Bleiberecht gewährt bzw. eine Abschiebung verhindert.
Bei 4000 so genannten "Dublin-Verfahren“, also in Fällen, wo sich Österreich für nicht zuständig erklärt hat, entschied das BVwG 900 Mal anders. Bei 600 Beschwerden gegen Maßnahmen wie Schubhaft hat die zweite Instanz 200 Mal eingegriffen.
Insgesamt liegt die "Fehlerquote" bei allen Fremdenrechtsangelegenheiten, gegen die Betroffene Beschwerde eingelegt haben, bei rund 36 Prozent - das entspricht der Prognose, die das BVwG bereits im Februar abgegeben hat - allerdings wurden da noch keine Details genannt. Alleine im Bereich der Asylbescheide ist die Quote mit 42,4 Prozent sogar noch höher, wie die Anfragebeantwortung aus dem Justizministerium jetzt offenlegt.
Am häufigsten von den Fehlentscheidungen betroffen sind Afghanen und Syrer, sie sind gleichzeitig die stärksten Zuwanderergruppen. Bei der detaillierten Aufschlüsselung der aufgehobenen Entscheidungen zeigen sich aber Unterschiede zu anderen Nationalitäten:
Von rund 900 Verfahren mit Beschwerdeführern aus dem Irak mussten nur 70 von der zweiten Instanz abgeändert werden. Bei den Irakern dürfte das Asyl-Amt häufiger richtig beurteilt haben als bei den Afghanen: Hier waren von 3550 Beschwerden im Vorjahr rund 2100 vor Gericht erfolgreich, also fast zwei Drittel.
Schlamperei oder Druck von oben?
Bundesrat Stögmüller wollte in seiner Anfrage konkrete Gründe erfahren - von Asylanwälten werden ja häufig Übersetzungsfehler im Verfahren genannt. Dazu werde aber keine Statistik geführt, antwortet das Justizministerium. Nur so viel: Die Richter entscheiden inhaltlich, sie können Zeugen anhören, die Fluchtgeschichte anders beurteilen.
Das alleine könne die hohe Fehlerquote aber nicht erklären, sagt Bundesrat Stögmüller: „Entweder wird beim BFA schlampig gearbeitet oder es steckt politisches Kalkül dahinter, was ich eher glaube.“
Es könnte Druck auf die Beamten ausgeübt werden – nicht nur schneller zu arbeiten, sondern auch, mehr Negativ-Bescheide zu produzieren, vermutet Stögmüller.
Die Grünen überlegen jetzt, Innenminister Herbert Kickl im Bundesrat vorzuladen, um zu möglichen Missständen in seiner Asyl-Behörde Stellung zu nehmen.