FPÖ-Kurzmann sieht keinen Grund, künftig nicht weiterhin in "Aula" zu schreiben
Der steirische Dritte Landtagspräsident Gerhard Kurzmann will über seinen Anwalt rechtliche Schritte gegen Ö1 und Die Presse ergreifen. Es geht um die Mai-Ausgabe der rechtsradikalen Zeitschrift Aula.
In dieser Nummer der Aula war in einem Artikel Songcontest-Teilnehmer Cesar Sampson als "Quotenmohr" bezeichnet worden. Auch Kurzmann hatte in der Aula einen Artikel publiziert und ist nun der Ansicht, dass in der Berichterstattung in Ö1 und Presse der Eindruck erweckt wurde, dass der Artikel, in dem die Bezeichnung "Quotenmohr" fiel, von ihm stamme, was so nicht richtig ist.
"Wir verlangen eine Gegendarstellung im Sinne des Medienrechts, denn die Behauptungen sind nachweislich nicht richtig", hieß es aus der Grazer Anwaltskanzlei Lehofer auf APA-Anfrage. Man habe bereits am Montag Emails an die Redaktionen geschickt, am Dienstag sei die Forderung postalisch und eingeschrieben auf den Weg gebracht worden. Zudem werde eine Entschädigung "von symbolischem Wert" wegen Kränkung begehrt - wobei man eine außergerichtliche Einigung anstrebe. Konkret gehe es um einen Beitrag im ORF-Abendjournal am Sonntag bzw. einen Beitrag der Online-Ausgabe der "Presse". Davon gebe es einen Screenshot, hieß es aus der Kanzlei Lehofer.
Im von Kurzmann publizierten Artikel ging es um die Verwendung der deutschen Sprache.
Was die Bezeichnung "Qutenmohr" betrifft, erklärt Kurzmann laut Kleiner Zeitung, dass er keinesfalls so einen Ausdruck verwenden würde. Er sei auch nicht mit allem einverstanden, was in der Aula geschrieben werde, sieht aber keinen Grund, nicht weiterhin für die Aula zu schreiben - so Kurzmann in der Kleinen Zeitung.
Norbert Hofer hatte Aula-Autoren zuletzt mit einem Ende ihrer FPÖ-Karriere gedroht. "Jeder, der dort weiter publiziert, hat die Chance auf eine weitere Karriere in der FPÖ verwirkt", sagte der stellvertretende FPÖ-Bundesparteichef und Infrastrukturminister am Samstag.
Heinz-Christian Strache relativierte allerdings wenig später. Ob der dort erschienenen „Ungeheuerlichkeiten“ sei es zwar "nicht erwünscht", dort zu inserieren oder zu publizieren – eine Autorenschaft führe jedoch nicht automatisch zu einem FPÖ-Karriereende.