Anreize für Jobs und Investitionen erste Bewährungsproben
Von Maria Kern
Dass sich die Regierung nach zähem Ringen Ende Jänner auf ein neues Arbeitsprogramm geeinigt hat, war ein enormer Kraftakt. Mindestens ebenso viel Energie werden Rot und Schwarz aber freilich aufbringen müssen, wenn die vereinbarten Pläne umgesetzt werden sollen. Die Bewährungsprobe beginnt ab sofort. Denn noch im Februar sollen die ersten "Leuchtturmprojekte" (Investitionsanreize für Großbetriebe, niedrigere Lohnnebenkosten) auf Schiene gebracht werden. Gefordert ist derzeit vor allem ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Beschäftigungsbonus
Für jeden Mitarbeiter, der ab 1. Juli angestellt wird, sollen 50 Prozent weniger Lohnnebenkosten anfallen. Der Beschäftigungsbonus, der am 21. oder 28. Februar im Ministerrat beschlossen werden soll, wird auf drei Jahre befristet eingeführt.
Investitionsförderung
Um Unternehmen ab 250 Mitarbeitern Investitionen schmackhaft zu machen und die Wirtschaft anzukurbeln, soll eine Investitionsförderung eingeführt werden. Die genaue Ausgestaltung ist offen. Zunächst war von einer vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30 Prozent die Rede. Nun ist eine Investitionszuwachsprämie anlog zu jener, die es für Klein- und Mittelbetriebe gibt, im Gespräch. Begünstigt werden sollen jedenfalls nur Investitionen – zwischen 1. März und 31. Dezember 2017 – in "körperliche Anlagegüter" (z. B. Maschinen). Die Förderung soll am 21. oder 28. Februar im Ministerrat fixiert werden.
Regelungsflut eindämmen
Ebenfalls noch im Februar will die Regierung ein "Grundsatzgesetz" beschließen, das die Flut von Regeln und Vorschriften eindämmen soll. So soll etwa künftig für jedes neue Gesetz ein altes abgeschafft werden. Und neue Regeln sollen nur befristet gelten. Zudem sollen Behörden keine Bagatell-Forderungen (z. B. in Höhe von einem oder zwei Euro) mehr einheben etc.
Digitalisierung vorantreiben
Heute, Dienstag, soll per Ministerratsbeschluss eine "Steuerungsgruppe" eingesetzt werden, die bis Jahresende eine Strategie für die Digitalisierung Österreichs ("5G") erarbeiten soll.
Arbeitszeit vs. Mindestlohn
Bis Ende Juni sollen die Sozialpartner, wie berichtet, ein Modell zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (12-Stunden-Tag) ausarbeiten. Dasselbe gilt für den Mindestlohn von 1500 Euro. Noch ehe richtig verhandelt wird, schlug die Arbeitnehmer-Seite Pflöcke ein. Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske und ÖGB-Chef Erich Foglar pochten gestern auf die Beibehaltung der Überstundenzuschläge. Kaske sagte im Ö1-Journal, wenn die Zuschläge wegfielen, würden Arbeitnehmer bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr verlieren. Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl entgegnete, das sei "in keiner Weise nachvollziehbar". Ob es weiterhin Zuschläge geben soll, ließ er offen. Fix ist jedenfalls: Wenn sich die Sozialpartner nicht bis Jahresmitte einigen, nimmt ihnen die Regierung das Verhandlungsheft aus der Hand. Das wäre "eine furchtbare Blamage", meint Leitl.