Anklage gegen BMI-Sektionschefs rechtskräftig
Schon lange wird darüber diskutiert, ob Förderungen aus dem Wiener Stadterweiterungsfonds“ (WSEF) rechtsmäßig waren oder den Tatbestand der Untreue erfüllen. Der bis 2017 beim Innenministerium angesiedelte „Wiener Stadterweiterungsfonds“ (WSEF) musste vor Jahren aufgelöst werden.
Die Anklage gegen zwei aktive Sektionschefs (die der ÖVP zugerechnet werden) und einen ehemaligen Sektionschef (der als SPÖ-nah gilt) sowie den frühere Geschäftsführer des Fonds - der KURIER berichtete - sind nun rechtskräftig.
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl fordert bereits die Suspendierung der zwei aktiven Sektionschefs: „Nehammer hat jetzt die letzte Chance, die dienstrechtliche Versäumnisse seines Vorgängers Peschorn nachzuholen und die beiden zu suspendieren“, sagte Kickl in einer Aussendung. Die Entscheidung obliegt aber offenbar gar nicht dem Innenminister, sondern einer unabhängigen Disziplinarkommission.
„Die substanzlosen Attacken von FPÖ-Klubobmann Kickl zeigen, wie sehr er sich im eigenen Netz aus Widersprüchlichkeiten verwickelt hat“, betont ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer zum heutigen – mittlerweile rein verbalen – Ausritt des Ex-Innenministers in Sachen Stadterweiterungsfonds. Mahrer: „Wenn Kickl wider besseren Wissens Innenminister Karl Nehammer für die Verschleppung des Verfahrens rund um den Stadterweiterungsfonds in die Verantwortung nehmen will, betreibt er ‚Kindesweglegung‘. Schließlich war es Kickl, der die beiden beschuldigten Beamten in ihre Funktion befördert bzw. mit höheren Kompetenzen ausgestattet hat.“
Das Oberlandesgericht Wien hat die Anklageeinsprüche in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds abgewiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt wegen Untreue gegen zwei ranghohe Beamte im Innenministerium. Sie sollen den Fonds um 1,1 Mio. Euro bewusst geschädigt haben, indem sie aus öffentlichem Vermögen Spenden an ihnen nahestehende Organisationen verteilt haben.
Der Vorwurf lautet auf Untreue, weil die Beamten bei der Auflösung des Fonds dessen Vermögen von rund 1,1 Millionen Euro ohne Rücksicht auf den Zweck des Fonds („Kosten der Herstellung öffentlicher Gebäude“) in über 30 Teilbeträgen anderweitig verteilt hätten. Das OLG schloss sich nun der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an, wonach eine Satzungsänderung im Jahr 2006 den Zweck des Fonds nicht verändert habe, hieß es in einer Aussendung.
In einem Fall besteht laut Gericht auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs, weil die vom Fonds-Kuratorium beschlossene spätere Satzungsänderung im Jahr 2009, die rechtswidrig und nicht genehmigungsfähig gewesen sei, dennoch genehmigt wurde.