Politik/Inland

18 Monate Haft für Staatsverweigererin

Eine 52 Jahre alte Klagenfurterin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zum zweiten Mal als "Staatsverweigerin" vor einem Geschworenengericht gestanden. Das Gericht musste die Strafe, die sie im vergangenen November ausgefasst hatte, neu festsetzen, weil der Oberste Gerichtshof das Urteil in einem Punkt aufgehoben hatte. Sie erhielt schließlich 18 Monate Haft.

Die Frau war wegen der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, Erpressung, Missbrauch der Amtsgewalt und Nötigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Beim Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt fanden die Höchstrichter einen Fehler, in allen übrigen Punkten wurde das Urteil des Geschworenengerichts aber bestätigt.

Am Anfang stand die Verwaltungsstrafe

Die ganze Sache hatte mit einer Verwaltungsstrafe von 50 Euro begonnen, die sie nicht bezahlt hatte. Sie ignorierte alle Forderungen, bis ein Exekutionstitel erlassen wurde. Danach forderte sie vom zuständigen Mitarbeiter des Bezirksgerichts Schadenersatz in Höhe von 125.000 Dollar. Auch beim Finanzamt erhob sie derartige Forderungen, beim AMS verlangte sie, binnen 72 Stunden Notstandsunterstützung zu erhalten, ansonsten werde es Schadenersatzklagen samt Eintragung in ein internationales Schuldenregister geben. Beim Prozess im November bestritt sie gar nicht, alle diese Schreiben verfasst zu haben, sah diese aber nicht als Drohungen oder Nötigung.

Die Entscheidung des OGH führte dazu, dass der Prozess wiederholt werden musste, um die Strafe neu festzusetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf verzichtet, der Frau den Missbrauch der Amtsgewalt neuerlich vorzuwerfen. Wie Staatsanwältin Bettina Dumpelnik in ihrem Plädoyer betonte, dürfe die Strafe nicht höher ausfallen als beim Ersturteil.

Ausufernd und wirr

Verteidiger Philipp Tschernitz wies auf die Umstände hin, die dazu geführt hätten, dass sich die Frau dem Staatenbund zugewandt habe und bat um ein mildes Urteil. Die Angeklagte, die derzeit eine Haftstrafe aus einer anderen Verurteilung verbüßt, erkannte das Gericht weiterhin nicht an. Wie schon bei der letzten Verhandlung waren ihre Angaben ausufernd und teilweise etwas wirr. Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Oliver Kriz, ließ die Angeklagte eine Zeit lang gewähren, stoppte ihren Redefluss dann aber mit der Androhung, sie aus dem Saal zu entfernen.

Der Schuldspruch sei bereits rechtskräftig, betonte Kriz, daher sei lediglich eine Straffestsetzung notwendig gewesen. Der Strafrahmen bewege sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Da die Klagenfurterin bereits im Februar vergangenen Jahres erstmals verurteilt worden war, damals wegen Erpressung, daher wurde die Strafe als Zusatzstrafe gewertet. Die Angeklagte erbat Bedenkzeit. Sie könnte nur Berufung gegen das Strafausmaß einlegen, gegen den Schuldspruch gibt es kein Rechtsmittel mehr.