Politik

Finanztower Linz: Korruptionsfall?

Seit zweieinhalb Jahren werde bereits gegen seinen Mandanten ermittelt. Das Verfahren müsse endlich eingestellt werden, fordert Manfred Ainedter, Anwalt von Karl-Heinz Grasser. Doch die Justiz wird diesem Drängen nicht nachgeben. Im Gegenteil: Für Grasser wird es enger.

Erst vor wenigen Tagen hat die Justiz in Liechtenstein entschieden, dass die im Fürstentum beschlagnahmten Unterlagen zum BUWOG-Komplex (in dem auch gegen Grasser ermittelt wird) nun doch an die österreichischen Behörden ausgehändigt werden sollen. Wegen einer versäumten Frist gab es Verzögerungen.

Und im Zusammenhang mit dem Terminal Tower Linz („Finanztower“) wurden nun via Presse Details publik, die einen KURIER-Bericht vom 13. November 2011 untermauern.

Zur Erinnerung: Der Terminal Tower wurde von einem Konsortium (Porr, Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing) errichtet. In dem Wolkenkratzer ist neben der Pensionsversicherungsanstalt auch die Finanzlandesdirektion OÖ untergebracht.

Aus Ermittlungsunterlagen geht hervor, dass das Projekt nur deshalb durchgezogen werden konnte, weil die späteren Mieter vorab zugesagt haben sollen, sich in dem Hochhaus niederzulassen.

Aktenvermerk

Das wäre noch kein Problem, gäbe es nicht eine Zeugenaussage und einen Aktenvermerk, die darauf hindeuten, dass eine Provision geflossen sein dürfte. Der Beleg für die Leistung dazu fehlt. Wie berichtet, heißt es in dem Aktenvermerk (er wurde bei der Porr sichergestellt), dass im Zuge der Verhandlungen über den Mietvertrag (mit dem Finanzministerium bzw. dem Bund) zwei Varianten zur Auswahl gestanden sind: Variante 1: 9,50 Euro/ Nutzfläche; Variante 2: 9,90 Euro/ plus „Dotierung eines einmaligen Betrages von 700.000 Euro zugunsten der Finanz bzw. allenfalls namhaft gemachter Dritter“. Eingefädelt haben soll den Deal Grasser-Freund und Immobilienmakler Ernst Plech. Grasser war damals Finanzminister und für die Vergabe des Mietvertrages politisch verantwortlich. Weil zum höheren Mietpreis abgeschlossen wurde, wird KHG der Untreue und der Geschenkannahme verdächtigt.

Die Justiz konnte zwar bis dato keine Beweise finden, dass 700.000 Euro Provision gezahlt wurden. Es gibt aber Belege, dass 200.000 Euro geflossen sind – und zwar an die zypriotische Firma Astropolis des Lobbyisten Peter Hochegger. Das, „obwohl von der Astropolis (...) keine Leistung erbracht wurde“ . Zwar ist auf der Rechnung von der „Erstellung einer Studie “, die Rede, „hinsichtlich der Projektentwicklung im Bereich Hotel, Büro, Logistik und Einkaufszentren in Rumänien“ . Doch die Studie war unauffindbar.

180.000 Euro sollen dann via Zypern auf die drei aus der BUWOG-Affäre bekannten Konten „Natalie“, „Karin“ und „Walter“ bei der Hypo Investment Bank in Liechtenstein gelandet sein. Das Konto „Natalie“ wird Grasser-Freund Walter Meischberger und das Konto „KarinErnst Plech zugerechnet. Beim Konto „Walter“ bestehen laut Staatsanwaltschaft „Indizien, die auf Mag. GRASSER als faktischen Kontoinhaber hinweisen“ .

Eine eMail (eines Porr-Managers an Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing), das in der Presse veröffentlicht wurde und dem KURIER vorliegt, untermauert die Verdachtslage. Darin heißt es, dass „als Ergebnis des Mietvertrags mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von EUR 200.000,- zu zahlen “ sei. Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing betonen, dass sie keine Provision bezahlt haben.

Donnerstagabend haben bei der RLB OÖ Hausdurchsuchungen stattgefunden. Wie die RLB OÖ Freitagfrüh mitteilte, seien dabei Unterlagen eingesehen worden. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher, dass die Wirtschaftspolizei auch Unterlagen mitgenommen habe.

Dementis

Meischberger ließ eine KURIER-Anfrage unbeantwortet. Hochegger erklärt: „Die Firma Astropolis war niemals in einem Projekt namens Terminal Tower Linz involviert.“ Grasser-Anwalt Ainedter sagt: „Mein Mandant hatte keinerlei Kenntnis von einer Provision und hat auch keinerlei Zahlungen erhalten. Ebenso wenig ist ihm irgendeines der liechtensteinischen Konten zuzuordnen.“ Plech weilt auf Urlaub und war daher nicht erreichbar.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.