Politik

Bawag-Prozess: Peter Nakowitz verurteilt

Bevor schon am zweiten Tag im neuen Bawag-Prozess das erste Urteil gefällt wurde, zog der dann Verurteilte das Resümee: "Nicht alles, was damals geschehen ist, war schlau."

Peter Nakowitz, einst "unverzichtbare rechte Hand" (Richter) von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner, bekannte sich damit zu seiner "moralischen Verantwortung." Es tue ihm leid, dass so viel Geld verloren gegangen ist. Es wäre gescheiter gewesen, sich gegen die Spekulationen aufzulehnen. Der ehemalige Generalsekretär der Bawag stand dafür auch materiell gerade: Er schloss mit der Bank einen in Raten abzahlbaren Vergleich.

Strafrechtlich fühlt sich Nakowitz als bloßer Befehlsempfänger von Elsner nicht schuldig, allerdings wurde er vom Obersten Gerichtshof zu einigen Anklagepunkten bereits rechtskräftig verurteilt, während andere aufgehoben wurden. Was am Donnerstag folgte, war nur noch die neu ausgemessene, mildere Strafe: ein Jahr Haft unbedingt plus zwei Jahre bedingt (statt vier Jahre unbedingt wie im ursprüng­lichen Prozess), nicht rechtskräftig.

Copilot

Der zweite Prozesstag brachte neben zahl­reichen Stoßseufzern und Augen rollenden Blicken gen Himmel des Vorsitzenden Christian Böhm auch den ersten juristischen Streit. Neben Böhm und den Schöffen sitzt – quasi auf der Ersatzbank – der Reserverichter Stefan Erdei. Wie ein Copilot übernimmt er das Steuer und bringt die Maschine sicher zur Landung, wenn der Kapitän (etwa durch Krankheit) ausfällt. Dazu muss er wissen, wo sich die Maschine gerade befindet. Darf er also aus dem Off auch Fragen stellen? Dürfen er und der amtie­rende Richter die Angeklagten in die Zange nehmen?

Nakowitz’ Verteidiger Carl Eschlböck stellte den Antrag, Erdei das zu untersagen – und blitzte damit ab. Ein Blick in die Strafprozess­ordnung hätte genügt: "Das Recht der Fragestellung steht auch dem Ersatzrichter zu" (§ 308 StPO).

Die Schöffen übrigens schreiben eifrig mit. Man fragt sich, was. Denn bei den Dialogen zwischen Böhm und Nakowitz kommen nur Eingeweihte mit.