Politik/Ausland

Verwirrung um den deutschen Asylkompromiss

Nach wochenlangem Streit zwischen CDU und CSU hat sich die Union mit der SPD auf ein Asylpaket geeinigt. Für Verwirrung sorgte zuletzt ein Satz über eine Vereinbarung mit Österreich, ebenso wie Seehofers neueste Drohung, mit der er allerdings gegen die Koalitionsvereinbarung verstoßen würde.

Was ist der Kern des Asylkompromisses?

Migranten, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, sollen in unmittelbarer Nähe der deutsch-österreichischen Grenze ein „Transitverfahren“ durchlaufen.

Wie soll das Verfahren funktionieren?

Menschen werden in Transferzentren, also bestehenden Einrichtungen der Bundespolizei, geprüft bzw. dazu in die bereits bestehende Unterbringung im Transitbereich des Flughafens München gebracht. Binnen 48 Stunden soll eine Rückführung stattfinden, was Juristen allerdings infrage stellen, da die Menschen dagegen Rechtsmittel einlegen können bzw. sie ihnen nicht abgesprochen werden dürfen.

Wie viele Menschen wären davon eigentlich betroffen?

Derzeit geht es um etwa 150 Migranten pro Monat in Bayern. Das sind deutlich weniger als beim ursprünglichen Plan von CDU/CSU, Menschen direkt in die EU-Länder zurückzuweisen, in denen sie erstmals registriert wurden – das ist vom Tisch. Diese Menschen werden in sogenannte Ankerzentren kommen, dort will man in einem schnellen Asylverfahren feststellen, wer für ihr Asylverfahren zuständig ist.

Und wohin sollen jene Gruppe kommen, die in den Transferzentren ist?

Sie sollen in jene Länder gebracht werden, wo sie erstmals Asyl beantragt haben. Mit diesen Staaten will die Bundesregierung Vereinbarungen schließen, das wären etwa Griechenland und Italien, von wo die meisten Migranten kommen.

Was ist, wenn sich Länder nicht zuständig fühlen?

Das Transverfahren funktioniere nur, wenn es bilaterale Abkommen mit den Staaten gebe, erklärte SPD-Chefin Andrea Nahles. Im Einigungspapier steht derzeit aber ein Satz, der für Verwirrung sorgt: „In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt“. Nun ist aber bekannt, dass die österreichische Regierung dies ablehnt, auch eine Zusicherung von Innenminister Horst Seehofer bekam („Niemand von uns will, dass Österreich für Flüchtlinge zuständig ist, für die es bisher nicht zuständig war").

Aus Regierungskreisen hieß es gestern, dass es bei dem Satz um eine Vereinbarung gehe, die natürlich noch zu schließen sei. Sollte sie nicht zustande kommen, erhalten die Flüchtlinge ein reguläres Prüfverfahren und würden nach Deutschland einreisen.

Gibt es denn Bestrebungen nach einer Vereinbarung mit Österreich?

Laut Eleonore Petermann, Sprecherin des Innenministeriums, besteht derzeit kein Bedarf. Wichtiger sei es, Vereinbarungen mit Italien und Griechenland abzuschließen, da 75 Prozent dort ihren Erstantrag gestellt haben. „Erst, wenn diese Vereinbarungen nicht zustandekommen sollten, wird man noch einmal gemeinsam überlegen.“

Dennoch droht Seehofer im „Spiegel“ erneut mit Zurückweisungen direkt an der Grenze, sollten keine bilateralen Vereinbarungen zustande kommen.

Damit setzt er die Koalition und sein Amt aufs Spiel. Die Einigung ist Koalitionsvereinbarung und sieht keine nationalen Alleingänge und einseitige Zurückweisungen vor.