Politik/Ausland

Nach Messerattacke: Diskussion um härtere Abschiebepraxis

Eigentlich hätte Ahmad A. gar nicht mehr in Deutschland sein sollen. Der 26-Jährige, der am Freitagabend in Hamburg einen 50-Jährigen mit einem Messer erstochen und sieben weitere Menschen teilweise lebensgefährlich verletzt hat, war nach Behördenangaben ein abgelehnter Asylwerber und hätte demnächst ausreisen sollen, konnte aber nicht, weil er keinen Ausweis besaß. Dabei hatte A. sogar bei der Beschaffung von Passersatzpapieren kooperiert, hatte gegen seinen negativen Asylbescheid keine Rechtsmittel eingelegt und war also ausreisewillig.

Der Fall zeigt das Dilemma der - nicht nur deutschen - Behörden. Ohne die Kooperation des Herkunftslandes geht nichts.

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Weshalb sich nun auch die Politik in Deutschland eingeschaltet hat. "Der verfahrenstechnische Teufelskreis bei Abschiebungen muss beendet werden", sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer derBild am Sonntag. "Wenn eine Radikalisierung bekannt ist, müssen solche Personen aus dem Verkehr gezogen und festgesetzt werden, bevor sie Taten begehen."

Wie Scheuer seine Forderungen konkret umsetzen will, sagte er nicht.

Zumal im Fall Ahmad A. die Kooperation der Behörden eigentlich geklappt hätte. Sein neuer Pass sollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg in den nächsten Wochen eintreffen. Noch am Freitag hatte sich der 26-Jährige bei der Ausländerbehörde erkundigt, ob seine Passersatzpapiere eingetroffen seien. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Meyer sagte, der Mann sei in dieser Hinsicht eine "fast vorbildhafte Person" gewesen.

Der Asylantrag des in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborenen Mannes war Ende vergangenen Jahres abgelehnt worden.

Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka brachte eine Abschiebehaft für Ahmad A. ins Spiel. "Auch wenn die konkreten Umstände noch unklar sind, stellt sich die Frage, warum der Mann nicht in Abschiebehaft saß", sagte Lischka der "Heilbronner Stimme". "Der Bundesgesetzgeber hat erst vor wenigen Wochen die Möglichkeiten dazu erweitert."

Gesetz bereits verschärft

Tatsächlich können sogenannte Gefährder durch eine Gesetzesverschärfung in Deutschland seit Kurzem in Abschiebehaft genommen werden. Das Problem dabei: Ahmad A. war von der Polizei nicht als solcher eingestuft worden. Auch der Hamburger Verfassungsschutz war zu dem Schluss gekommen, dass von A. keine "unmittelbare Gefährlichkeit" ausgeht.

Der Polizei zufolge wurde Ahmad A. lediglich als "sogenannter Verdachtsfall geführt". Demnach berichtete ein Hinweisgeber, dass der Mann sich zuletzt verändert und sehr viel über den Koran gesprochen habe.

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Laut Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD,Bild oben) müsse deshalb nun geprüft werden, ob die Behörden allen Hinweisen auf eine mögliche Gefährlichkeit des Täters immer angemessen nachgegangen seien.

Die Hamburger CDU wollte in einer Sondersitzung des Innenausschusses klären, ob die Sicherheitsbehörden im Fall Ahmad A. alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben - und wenn nein, warum nicht, berichtet Spiegel Online.

Haftbefehl wegen Mordes erlassen

Davon unabhängig erließ ein Richter am Samstagabend Haftbefehl wegen des Verdachts auf vollendeten Mord sowie fünffachen versuchten Mord gegen den Verdächtigen Ahmad A. Der Verdächtige sitze nun in Untersuchungshaft, sagte die Oberstaatsanwältin der norddeutschen Hafenstadt, Nana Frombach, am Samstagabend zu AFP.

"Zur Sache hat er sich noch nicht geäußert", sagte Frombach. Aufschluss über das genaue Motiv gebe es deshalb noch nicht. Die Ermittler würden nun weiterhin die Beweismittel auswerten. Bei dem Mann gab es Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung, er galt aber auch als psychisch labil.