Gericht verbietet Musharrafs Kandidatur
Der frühere pakistanische Militärmachthaber Pervez Musharraf darf nun doch nicht bei der Parlamentswahl im Mai antreten. Seine Kandidatur sei gerichtlich untersagt worden, sagte Musharrafs Anwalt Ahmed Raza Kasuri am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Das Gericht in Peshawar begründete die Entscheidung damit, dass Musharraf mit der Verhängung des Ausnahmezustands 2007 gegen die Verfassung verstoßen habe. Kasuri kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen zu wollen.
Musharraf, der das Land von 1999 bis 2008 regierte, war nach vier Jahren im Exil Ende März nach Pakistan zurückgekehrt, um mit seiner Partei All Pakistan Muslim League (APML) zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten. Er hatte beantragt, bei der Wahl in vier Bezirken zu kandidieren. Dies ist nach dem pakistanischen Wahlsystem möglich. Während seine Kandidatur in drei Bezirken abgelehnt wurde, hatte der Bezirk Chitral sie zunächst genehmigt. Daraufhin legten Anwälte Einspruch ein.
Hochverrat vorgeworfen
Derzeit wird zudem vor dem Obersten Gerichtshof eine Petition mehrerer Anwälte geprüft, die den früheren Machthaber wegen des Vorwurfs des Hochverrats im Zusammenhang mit der Verhängung des Notstands 2007 vor Gericht bringen wollen. Gegen Musharraf wird außerdem im Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige Regierungschefin Benazir Bhutto 2007 sowie wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006 und der Verhaftung von Richtern während des Notstands ermittelt.
Unterdessen wurden bei einem Anschlag auf einen Wahlkampfkonvoi der größten Oppositionspartei, der Pakistan Muslim League-N, im Südwesten des Landes vier Menschen getötet, wie Polizei und Behörden mitteilten. Zu dem Anschlag im Bezirk Khuzdar in der südwestlichen Provinz Baluchistan bekannte sich zunächst niemand. Es war bereits der dritte tödliche Anschlag auf politische Ziele in den vergangenen Tagen. Zu den anderen Angriffen bekannten sich die radikalislamischen Taliban.