Politik/Ausland

Mehr Macht für Orban mit geplanten Notstandsgesetzen

Terrorwarnungen durch einen "befreundeten Geheimdienst" sorgten in Wien rund um die Silvesternacht für einige Aufregung. Die Sicherheitskräfte wurden aufgestockt, die Nacht verlief friedlich – und das war es. In Ungarn aber könnten die Dinge bald ganz anders laufen – wenn ein Gesetzesentwurf durchgeht, über den das Parlament in Budapest ab Mitte Februar debattieren wird.

Denn dann könnte die national-konservative Regierung von Premier Viktor Orban das Notstandsrecht ausrufen und damit weiterreichende Maßnahmen setzen. Und das fast zwei Monate lang ohne jedwede parlamentarische Kontrolle – erst nach 60 Tagen müsste das Parlament einer Verlängerung dieses Ausnahmezustandes zustimmen. Zum Vergleich: In Frankreich, wo Präsident Hollande nach den Anschlägen des 13. Novembers den Ausnahmezustand verhängte, gab die Nationalversammlung nach fünf Tagen ihre Zustimmung.

Eingeschränkte Rechte

Vorgesehen ist laut geplantem Gesetzesentwurf praktisch alles, was die Bürgerrechte in einer Demokratie einschränkt: Ausgangs-, Demonstrations- und Versammlungsverbote, Grenzsperren, Abschaltung von Telefon- und Internetverbindungen, Einschränkung der Pressefreiheit, mehr Exekutivgewalt für Polizei und Geheimdienste und vieles mehr.

Dass der Gesetzestext, der die Macht der Regierung massiv ausweiten würde, überhaupt an die Öffentlichkeit gelangte, ist einem Leak der oppositionellen Extrem-Rechts-Partei Jobbik zu verdanken. Ein Abgeordneter hatte den Text ins Internet gestellt.

Entsprechend wenig geneigt zeigte sich gestern der ungarische Regierungssprecher Zoltan Kovacs gegenüber Journalisten in Wien, die Aufregung um die geplanten Notstandsregelungen zu kommentieren. Das sei nur die "Hysterie der Medien", ein endgültiger Gesetzestext liege ja noch nicht vor.

Auffällig aber ist, dass der ungarische Regierungschef seit den Terrorattacken von Paris in den meisten seiner Reden von der zunehmenden Terrorbedrohung auch in Ungarn spricht. Die geplanten Notstandsregelungen könnten laut aktuellem Gesetzestext bereits dann schon ausgerufen werden, wenn die Regierung eine nicht näher definierte "terroristische Bedrohung" ortet – wenn also etwa ein befreundeter Geheimdienst warnt. Nähere Begründungen für die dann folgenden drastischen Einschränkungen der Freiheitsrechte müsste die Regierung nicht liefern.

Geht es nach den Plänen der FIDESZ-Regierung, wird die geplante Notstandsverordnung in den Verfassungsrang gehoben. Für die dafür nötige Zweidrittelmehrheit fehlen den 133 FIDESZ-Abgeordneten allerdings noch zwei Stimmen.