Drogen durch Gesetzeslücke vorübergehend legal
Von Susanne Bobek
Ein Berufungsgericht in Dublin hat Teile eines Gesetzes für ungültig erklärt, die den Besitz von zahlreichen Substanzen wie Ecstasy, Ketamin und Crystal Meth unter Strafe gestellt hatten – und hat die Drogen damit unfreiwillig zumindest für 24 Stunden legalisiert.
Ein Mann hatte sich beschwert, dass er 2012 wegen Besitzes von 4-Methylethcathinon (4-MEC) verurteilt worden war. Die psychoaktive Substanz war in Irland vor vier Jahren mit etwa 100 anderen verboten worden. Diese Verordnung erklärten drei Richter nun für ungültig – und mit ihr das Verbot anderer Drogen derselben Kategorie.
Kurz nach dem Urteil trat noch Dienstagabend das irische Parlament zusammen, um die Gesetzeslücke wieder zu schließen. Doch das dauerte 24 Stunden, weil das Oberhaus zustimmen musste und das Gesetz Präsident Michael Higgins vorgelegt werden musste, bevor es in Kraft treten konnte – und Drogenbesitz wieder unter Strafe steht.
Appell an Iren
Gesundheitsminister Leo Varadkar appellierte an seine Landsleute, die kurzzeitige Entkriminalisierung nicht auszunutzen. Sie sollten vielmehr an ihre Gesundheit denken. Heroin, Kokain und Cannabis fallen übrigens nicht in die Kategorie wie Ecstasy und Crystal Meth.
Welche Droge als wie riskant gilt und einer Strafverfolgung unterliegt, wird nicht von wissenschaftlicher Erkenntnis bestimmt, sondern vom Gesetz. Die Legislative sieht dabei Kategorien vor, die sich von Land zu Land unterscheiden. In Irland gibt es die Drogenklassen A (hoch gefährlich) bis C (weniger gefährlich), die mit verschiedenen Strafen für Besitz und Handel verknüpft sind. Ecstasy und LSD sind A-Drogen, was das Gericht so nicht akzeptieren wollte. Cannabis gehört zur Klasse C. Der Handel mit all diesen Drogen war immer verboten.