Gesetz zu "ausländischer Einmischung": EU-Verfahren gegen Ungarn
Die EU-Kommission leitet ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Dabei geht es nach Kommissionsangaben vom Mittwoch um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orban "ausländische Einmischung" verhindern will. In der damit geschaffenen Regierungsbehörde für "Souveränität" sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte in Ungarn.
Die in der Verfassung verankerte Behörde hat zur Aufgabe, "Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen". Das "Gesetz zum Schutz der Souveränität" und die Ende Jänner eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem "das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger" ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung heißt. Die Regierung in Budapest hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Mögliche Zwangsgelder
Im äußersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Wegen verschiedener Grundrechtsverstöße etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an EU-Hilfen für Ungarn eingefroren.
Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, begrüßte das sogenannte Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn, kritisierte aber, dass dies "sehr spät" komme. "Seit Jahren wird durch Viktor Orbán die systematische Aushöhlung des Rechtsstaates weiter fortgesetzt, Zivilgesellschaft und Oppositionelle durch jüngste Gesetzesänderungen mundtot gemacht und Minderheitenrechte ausgehebelt", so Vana in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Orban müsse die Ratspräsidentschaft (Ungarn übernimmt diese mit 1. Juli, Anm.) entzogen werden, "alle zur Verfügung stehenden Mittel müssen ausgeschöpft werden, um die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen", forderte sie.