Flüchtlingsstrom: Solidarität, Strafen und Kontrollen
Der Strom der Flüchtlinge reißt nicht ab, auf griechischen Inseln warten 30.000 Asylwerber, allein am Dienstag sind 7000 nach Mazedonien gekommen. Eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik ist jetzt die größte Herausforderung für die EU.
Für Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ist ein solidarisches Konzept Chefsache, er wird es Mittwochvormittag in einer Rede an die Union im Europäischen Parlament vorstellen.
Die wichtigsten Punkte:
Fixer Verteilungsschlüssel Asylwerber sollen nach einem Schlüssel in der EU verteilt werden. Vier Kriterien bilden den Schlüssel (40 % BIP, 40 % Bevölkerung, 10 % Arbeitslosenrate, 10 % anerkannte Asylwerber).
160.000 Flüchtlinge Um Griechenland, Italien und auch Ungarn zu entlasten, sollen insgesamt 160.000 Flüchtlinge gerecht auf alle Staaten verteilt werden. Für Österreich würde das die Aufnahme von rund 4000 zusätzlichen Flüchtlingen bedeuten. Die EU zahlt pro Flüchtling 6000 Euro.
Strafen Weigert sich ein Land, Flüchtlinge gemäß der Quote aufzunehmen, soll es eine Strafe zahlen. Ein Beispiel: Auf Polen entfallen laut Quote 12.000 Flüchtlinge, es will aber nur 2000 nehmen. 0,002 Prozent des BIP sollte die Strafe ausmachen, also rund zehn Millionen Euro. Das Geld käme in einen EU-Flüchtlingsfonds. Die Quote ist sehr umstritten. Den Befürwortern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweden, Luxemburg, Belgien) stehen die Blockierer gegenüber (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, baltische Länder, Slowenien). Der Druck auf die Quoten-Gegner wird stärker.
Flankiert ist diese innere Solidarität mit einer Reihe von strengen Maßnahmen:
Kontrolle der EU-Außengrenze Der Schutz soll technisch und personell verbessert werden. In Griechenland, Italien und Ungarn sollen Hotspots entstehen. Das sind Aufnahmezentren, wo Flüchtlinge registriert und Fingerprints genommen werden. Hier soll rasch entschieden werden, ob ein Flüchtling den Asylstatus bekommt oder nicht. Danach werden die Flüchtlinge auf diverse Länder aufgeteilt. Kriegsflüchtlinge haben einen besonderen Schutz.
Verlust von Asylrechten Was passiert, wenn ein Flüchtling sich weigert, in ein Land geschickt zu werden – oder vom Zielland in ein begehrteres Land aufbricht? Dann verliert der Asylwerber seine Rechte. Die kann er nur im zugeteilten Land einlösen.
Sichere Drittstaaten Künftig gelten alle Westbalkan-Länder und die Türkei als sicher – und das verbindlich in der ganzen EU. Die Liste kann jederzeit erweitert werden.
Einheitliche Standards Aufnahmeregeln sollen in allen Ländern ident sein. Derzeit gibt es große Unterschiede, die Dauer der Asylverfahren differiert beachtlich.