Politik/Ausland

Ex-IS-Kämpferin darf nicht nach Großbritannien zurück

Der Londoner Supreme Court hat entschieden, dass eine junge Frau nicht mehr nach Großbritannien einreisen darf, weil ihre Rückkehr ein Sicherheitsrisiko wäre. Das wird als wegweisendes Urteil gewertet.

Shamima Begum war 2015 mit 15 Jahren aus London nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Rakka gereist und hatte einen Dschihadisten geheiratet. Im Jahr 2019 bat sie von einem syrischen Flüchtlingslager aus um ihre Rückkehr nach Großbritannien. Sie war damals hochschwanger. Sie hoffe, ihr Baby werde in Großbritannien größere Überlebenschancen haben. Zwei Kinder Begums waren nach ihren eigenen Angaben bereits gestorben.

Sie ist nicht staatenlos

Der damalige Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Das ist nach britischem Recht möglich, wenn die Person nicht staatenlos wird.

Die Regierung argumentierte, Begum habe Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs, das Land, in dem ihre Eltern geboren worden waren. Da der jetzt 21-Jährigen die Einreise nach Großbritannien untersagt ist, hat sie auch keine Chance, von ihrem Einspruchsrecht gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft vorzugehen. Ein Sprecher von Premier Boris Johnson befürwortete das Urteil.

Die britische Regierung befürwortete das Urteil. Die Entscheidung, britischen Staatsbürgern ihren Pass zu entziehen, werde nicht leichtfertig getroffen, sagte ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson. Die Sicherheit der Briten stehe aber an erster Stelle.

Keine perfekte Lösung

Das Oberste Gericht schloss sich der Argumentation der Regierung an, dass Shamima Begum immer noch eine Gefahr darstelle. Sie hat sich nie glaubhaft vom IS distanziert. Richter John Reed sagte: "Das ist keine perfekte Lösung, zumal nicht klar ist, wie lange das dauern könnte. Aber es gibt keine perfekte Lösung für ein solches Dilemma.

 

 

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