Politik/Ausland

Das ewige Kreuz mit dem Kopftuch

Darf ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin untersagen, ein Kopftuch zu tragen? Und wenn ja – müssen dann auch andere religiöse Symbole verboten werden?

Diesen heiklen Frage ist der Europäische Gerichtshof nun nachgegangen – zwei Frauen hatten dort wegen Diskriminierung durch ihre Arbeitgeber geklagt. Beiden Musliminnen war wegen ihrer Kopfbedeckung gekündigt worden. Uneingeschränkt rechtens sei das allerdings nur in einem Fall gewesen, so die Luxemburger Richter: Jene Belgierin, die nach drei Jahren Tätigkeit als Rezeptionistin des Sicherheitsdienstes G4 nur mehr mit Kopftuch Dienst tun wollte, habe sich nicht an die Neutralitätsvorgaben der Firma gehalten, hieß es – unerwünscht sind bei G4 nämlich jegliche politischen, philosophischen oder religiösen Zeichen; das betrifft die Kippa genauso wie das Kopftuch.

Der zweite Fall erwies sich indes als nicht so eindeutig. Die Klägerin, eine französische Softwareentwicklerin, hatte ihren Job wegen einer Kundenbeschwerde verloren. Hier sei jedoch nicht klar, ob nur das der einzige Grund war – oder ob ihr Hidschab, der Kopf und Nacken bedeckt und das Gesicht frei lässt, auch gegen interne Regelungen verstoßen habe.

"Richtungsweisend"

Was das nun heißt? Zum einen, dass es auf den Einzelfall ankommt – und zum anderen, dass im Zweifelsfall diese Verbote für alle gelten müssen, also jegliche religiöse Symbolik untersagt sein müsste, um einen Verbot einzelner Symbole zu rechtfertigen. Diese Erkenntnis stößt auch in Österreich mehrheitlich auf positive Resonanz: "Richtungsweisend" nannte Integrationsminister Sebastian Kurz die Entscheidungen, ÖVP- Klubchef Reinhold Lopatka ortete dadurch auch "Rückenwind" für das geplante Burkaverbot. Hierzulande wird ja ein neues Integrationsgesetz diskutiert. Darin enthalten ist auch ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum sowie ein sogenanntes "Neutralitätsgebot", das Richterinnen, Staatsanwältinnen und uniformierten Polizistinnen kein Kopftuch gestattet. Anlassfälle hat es dazu zwar bisher keine gegeben, doch auch SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar sieht mit den Urteilen des EuGH das geplante Gebot bestätigt: Damit werde "jegliche Form der Diskriminierung aufgrund religiöser oder politischer Weltanschauung unterbunden".

Auch in anderen Staaten nimmt man das Urteil positiv auf – schließlich müssen sich alle nationalen Gerichte künftig an der Entscheidung des EuGH orientieren. Zwar äußerte in Deutschland die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Befürchtung, dass die Urteile muslimischen Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren würden, aber generell kann man mit den Urteilen auf mehr Durchblick im bisher etwas verworrenen, länderspezifischen Gebots- und Verbotssystem hoffen. In Berlin etwa gilt ein generelles Neutralitätsgebot für den öffentlichen Dienst, in acht weiteren Bundesländern gilt das Kopftuchverbot lediglich für Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen. In Bayern ist die Lage noch komplexer: Dort sind etwa Kruzifixe im Klassenzimmer erlaubt, das Kopftuch aber nicht – zudem hat sich kürzlich eine Juristin das Recht erstritten, als Richterin mit Kopftuch arbeiten zu dürfen.

Verhüllungs-Verbot

Ein komplettes Verbot der Vollverschleierung haben in Europa indes nur Frankreich und Belgien eingeführt – beide erließen die Gesetze im Jahr 2011. Wobei vor allem Frankreich großen Wert darauf legte, den entsprechenden Gesetzestext rein auf die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum zu fokussieren und dem Paragrafen keine religiöse Dimension zu geben. Die Niederlande haben schließlich eine abgespeckte Variante des Totalverbots eingeführt. Es gilt in öffentlichen Einrichtungen sowie dem öffentlichen Verkehr, nicht jedoch auf der Straße. Diskutiert wird ein Totalverbot zudem in der Schweiz. Bisher gilt ein solches nur im Kanton Tessin.

Regional unterschiedliche Regelungen wie in der Schweiz oder in Deutschland gelten indes auch in Spanien. In Spanien gilt ein Verbot der Vollverschleierung in Teilen Kataloniens – etwa in Barcelona. Eine landesweite Gesetzgebung zu dem Thema existiert jedoch nicht.

Anläufe zu einem Verbot gab es in den skandinavischen sowie den baltischen Staaten. Sie scheiterten aber jeweils im Parlament.

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Elif Öztürk, 27, Anthropologin: "Ich trage das Kopftuch seit ich elf oder zwölf war, und es war meine Entscheidung, es zu tragen. Es ist Teil meiner religiösen Praxis und meiner Identität – mein Kleidungsstil orientiert sich danach. Wenn das Kopftuch angeprangert wird, dann betrifft mich das persönlich stark. Schon in der Schule war ich deswegen mit den Ressentiments der Lehrer konfrontiert und auf der Straße wurde ich sowohl verbal, als auch physisch attackiert. Darum setze ich mich beruflich für Frauen ein, die sich bewusst für das Kopftuch entschieden haben."
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Gözde Taskaya, 28, Studentin: "Die Entscheidung, Kopftuch zu tragen, sollte aus Überzeugung getroffen werden, im Glauben gibt es keinen Zwang dazu. Ich habe mich aber noch nicht entschieden, was für mich der optimale Weg ist. Es könnte schon sein, dass ich mich irgendwann dafür entscheide – oder auch nicht. Die religiöse Überzeugung eines Menschen ist ohnehin nicht an optischen Merkmalen messbar. Und ich finde es generell komisch, dass sich Frauen in dieser Hinsicht dauernd für ihre individuelle Entscheidung rechtfertigen müssen."