Politik/Ausland

Erfolg für deutsche Atomkonzerne: Steuer gekippt

Die deutschen AKW-Betreiber E.ON, RWE und EnBW können sich auf die Rückzahlung der Atomsteuer freuen. Das deutsche Verfassungsgericht hat am Mittwoch die zwischen 2011 und 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig und nichtig erklärt, damit ist das Gesetz auch rückwirkend nicht anwendbar. Die Aktienkurse der Versorger zogen nach der Urteilsverkündung kräftig an. Die Regierung kündigte an, die gezahlte Atomsteuer plus Zinsen zu erstatten. "Natürlich wird die Bundesregierung das Urteil umsetzen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Mittwoch in Berlin.

Für den Zeitraum von 2011 bis 2016 würden rund 6,3 Milliarden Euro zurückgezahlt sowie Zinsen. Die Zinsen würden sechs Prozent pro Jahr ausmachen. Ab 2014 fielen allerdings keine Prozesszinsen an, da die Steuerbescheide dann nur noch vorläufig waren. Eine Gesamtsumme inklusiver Zinsen konnte der Sprecher noch nicht nennen.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den Gerichtsentscheid zur Atom-Steuer als "kolossales Ärgernis" bezeichnet. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Vorgängerregierung", sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Berlin. "Sie ist das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben." Die Steuer sei 2010 eingeführt worden, um die Laufzeitverlängerungen für AKW akzeptabler zu machen. Dies sei auch noch stümperhaft umgesetzt worden. "Dass sich dieser schwarz-gelbe Murks noch Jahre später für die Atomkonzerne auszahlt, macht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem kolossalen Ärgernis."

Kompetenzüberschreitung

Zur Begründung des Urteils hieß es: "Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht", die Brennelementesteuer sei keine Verbrauchssteuer. Das Finanzgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer bezweifelt und deshalb das Gesetz Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Der Fall geht jetzt an das Finanzgericht Hamburg zurück. Das wird nach den Karlsruher Vorgaben die Rückerstattung regeln. (AZ: 2 BvL 6/13). Die Aktienkurse von E.ON und RWE legten um mehr als vier Prozent zu, Papiere von EnBW um über zwei Prozent.

Allein E.ON hat nach eigenen Angaben rund 2,8 Mrd. Euro gezahlt, RWE 1,7 Mrd. und EnBW gut 1,4 Mrd. Euro. Trotz der inzwischen erzielten Einigung mit der deutschen Bundesregierung in Sachen Atommüll-Entsorgung hatten die Versorger an der Klage gegen die Brennelementesteuer festgehalten. Einige andere Klagen wollen sie hingegen zurückziehen. Die deutsche Regierung hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Danach soll der letze deutsche Meiler Ende 2022 vom Netz gehen.