Politik/Ausland

Deutschland: Einbürgerung künftig nach 5 Jahren Aufenthalt möglich

Das deutsche Kabinett hat einen Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht am Mittwoch gebilligt. Dies verlautete aus deutschen Regierungskreisen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will es für Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland erleichtern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Die Vorlage geht nun in den Bundestag, in Kraft treten kann sie aber erst, wenn das Parlament zustimmt.

Grundsätzlich soll es schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind daher Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. Besonders gut integrierte Menschen sollen bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Auch die Mehrstaatlichkeit soll mit dem Gesetz ermöglicht werden.

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"Schneller Deutsche werden"

"Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht können Menschen, die von ihrer Arbeit leben, schneller Deutsche werden", erklärte der deutsche Justizminister Marco Buschmann auf Twitter (X). "Gleichzeitig verschärfen wir die Regeln für Transferleistungsempfänger", betonte der FDP-Politiker. "Denn wir brauchen Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme!"

In Österreich ist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft mindestens ein zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich. Ausnahmen gelten für EU-/EWR-Angehörige - hier ist die notwendige Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre reduziert. Ausnahmen gibt es außerdem teilweise für Wissenschafter, Künstler, Sportler sowie Nachfahren von NS-Opfern. Doppelstaatsbürgerschaften sind im Allgemeinen nicht erlaubt.

  • Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft bleiben Nachweise für Integration und Deutschkenntnisse. Zudem muss der eigene Lebensunterhalt und der von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bestritten werden. Zentral bleibt zudem, die Werte der freiheitlichen Gesellschaft zu teilen.
     
  • Eine Mehrstaatigkeit oder auch doppelte Staatsbürgerschaft wird möglich.
     
  • Eine Einbürgerung soll künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auch auf drei Jahre verkürzt werden.
     
  • In Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und zugleich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
     
  • Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland hat laut Innenministerium keinen deutschen Pass – etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland.
     
  • Nach Angaben des Ministeriums beantragten im vergangenen Jahr 168.545 Menschen in Deutschland den deutschen Pass, das entspricht 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hierzulande leben. In der Europäischen Union beträgt die Einbürgerungsrate demnach 2,0 Prozent, in Deutschland nur 1,1 Prozent.